Barscheck nach vorlegungsfrist?

hallo!
ich hab da mal ne frage zum thema scheck:

darf ein barscheck von der bezogenen bank auch nach ablauf der vorlegungsfrist bar ausbeahlt werden?

danke schon mal im vorraus :smile:

Hallo

Sie kann, aber sie muss nicht:

Siehe Scheckgesetz Artikel 32 (2): " Wenn der Scheck nicht widerrufen ist, kann der Bezogene auch nach Ablauf der Vorlegungsfrist Zahlung leisten."

Gruss HighQ