hallo!
ich hab da mal ne frage zum thema scheck:
darf ein barscheck von der bezogenen bank auch nach ablauf der vorlegungsfrist bar ausbeahlt werden?
danke schon mal im vorraus
hallo!
ich hab da mal ne frage zum thema scheck:
darf ein barscheck von der bezogenen bank auch nach ablauf der vorlegungsfrist bar ausbeahlt werden?
danke schon mal im vorraus
Hallo
Sie kann, aber sie muss nicht:
Siehe Scheckgesetz Artikel 32 (2): " Wenn der Scheck nicht widerrufen ist, kann der Bezogene auch nach Ablauf der Vorlegungsfrist Zahlung leisten."
Gruss HighQ