Barunterhalt für 18Jährigen

Hallo,

eine richtige Anwort auf meine Fragen habe ich im Internet nicht gefunden

nehmen wir mal folgendes an

ein 18 Jähriger lebt beim Vater…er hat von 8/09 bis August 2010 Schülerbafög bekommen,weil er eine Schulische Ausbildung zum Informatiker machen wollte,diese aber mangels Schulbildung nicht geschaft hat. Er macht jetzt seinen Realabschluss nach, und bekommt kein Bafög mehr.

Die Mutter hat 4 Jahre monatl. 300€ Unterhalt bezahlt, ob wohl sie nur auf 400€ arbeiten geht, aber der Richter hat ihr bei dem Unterhaltsprozess gesagt…sie kann voll arbeiten gehen und ihr wurde 1500€ Lohn angerechnet.Davon kann sie locker 300€ bezahlen,was sie dann auch 4 Jahre gemacht hat.

Jetzt bekam die Mutter eine Mail von ihrem Sohn, mit der BITTE, sie soll wieder die 300€ zahlen wie vorher auch.
Sie schrieb ihm dann, das sich einiges geändert, seitdem er im März 2010 18 wurde. Sein Vater und auch sie sind beide Batunterhaltspflichtig und er soll sich das ausrechnen lassen, was beide zahlen müssen.

Meine Frage

Was muss die Mutter jetzt zahlen?Die Mutter ist seitdem 26.4.06 in 2 ter Ehe wieder verheiratet.

danke schon jetzt
wenn noch Fragen sind,bitte melden

lisa

Hallo Lisa,

nehmen wir mal folgendes an

ein 18 Jähriger lebt beim Vater…er hat von 8/09 bis August
2010 Schülerbafög bekommen,weil er eine Schulische Ausbildung
zum Informatiker machen wollte,diese aber mangels Schulbildung
nicht geschaft hat. Er macht jetzt seinen Realabschluss nach,
und bekommt kein Bafög mehr.

soweit ich informiert bin, ist ein volljähriger Unterhaltsberechtigter, der noch bei einem Elternteil lebt und eine allgemeinbildende Schule (hier Realschule) besucht, minderjährigen unterhaltsrechtlich gleichgestellt.

Sie schrieb ihm dann, das sich einiges geändert, seitdem er im
März 2010 18 wurde. Sein Vater und auch sie sind beide
Batunterhaltspflichtig und er soll sich das ausrechnen lassen,
was beide zahlen müssen.

Daher gilt diese Änderung möglicherweise noch nicht, bis die Realschule beendet ist. Aber vielleicht kommt ja noch unsere Unterhaltsspezialistin und schreibt noch genaueres.

Grüße,

Karin

Hallo,

solange der volljährige Sohn die Realschule besucht, bei einem Elternteil wohnt und noch nicht 21 Jahre alt ist sind BEIDE Eltrn barunterhaltspflichtig.

Die Einkommen beider Eltern (auch das fiktive) wird addiert und danach in der DüTa festgelegt. Davon dann das GANZE Kindergeld abziehen und den Rest dann nach Einkommen gequotet auf beide Eltern aufteilen.

Solange dieses volljährige Kind eine „normale“ Schule besucht, kann es zur Anrechnung eines fiktiven Einkommens bei den Eltern kommen. Hier wird das Kind wie ein minderjähriges Kind berechnet.

Die Mutter in diesem Fall, sollte das Kind auffordern, auch die Einkommensunterlagen des Wohnelternteiles beizubringen. So lange diese Unterlagen nicht vorliegen, kann der Unterhalt nicht berechnet werden.

Gruß
Ingrid