hallo,
nehmen wir mal folgendes an
Max ist im März 18 geworden,er lebt beim Vater, somit sind Mutter und Vater barunterhaltspflichtig.
Die Mutter hat bisher auch immer Unterhalt bezahlt, bis zum 18 ihres Sohnes…dann muss sich ja der sohn selber kümmern um seine geld.
Die mutter ist seit 4 jahren wieder verheiratet, hat 400€ Job…der vater ist Hartz4.
wie wird der unterhalt jetzt berechnet??
danke schon mal
lisa
Hallo,
was macht der Sohn? Geht er noch in eine Schule (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, FOS o.ä.)?
Gruß
Ingrid
hallo,
der sohn macht ab morgen sein realabschluss nach und wohnt zu hause
Hallo,
so lange der Sohn in die Realschule (Gymnasium usw.) geht, bei einem Elternteil wohnt und noch nicht 21 Jahre alt ist, haben BEIDE Eltern eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Sie müssen also - wie bei einem minderjährigen Kind - nachweisen, dass sie alles unternehmen um BARunterhalt leisten zu können.
Beiden Eltern kann - wenn sie sich nicht effektiv um eine Arbeitsaufnahme bemühen - ein fiktives Einkommen angerechnet werden.
Bedeutet, dass meist die normalen tariflichen Einkommen (der jeweiligen Berufe) addiert werden. Dann wird in die DüTa geguckt und aus dem addierten Einkommen der Unterhalt berechnet.
Dann wird das GANZE Kindergeld abgezogen und der Rest nach Einkommen der Eltern gequotet auf beide Eltern verteilt.
Wenn die Mutter einen alten Unterhaltstitel hat, der nicht automatisch bei Volljährigkeit endet muss sie sich mit Sohnemann einigen, dass der Titel ungültig wird.
Wenn das nicht funktioniert eine Abänderungsklage machen.
Die Einkommen (bzw. dessen Arbeitsbemühungen) des Wohnelternteils muss der Sohn auf Verlangen des anderen Elternteiles nachweisen.
Ansprechpartner ist ab Volljährigkeit nur noch der Sohn, nicht mehr der bisher betreuende Elternteil.
Gruß
Ingrid