Barzahlung von Gehalt

PersonX Arbeitet für FirmaY, X hat dort gerade erst angefangen und nach 2 Wochen noch keinen Arbeitsvertrag.
Nun ist Zahltag und auch X soll angeblich Geld bekommen, was aber nicht geht weil X kein Girokonto hat.
Y will aber nicht auf ein Konto überweisen dessen Kontoeigentümer nicht X ist.
Y verweigert grundsätzlich jede Form von Barzahlung/Schecks
X Kann kein Konto eröffnen wg. negativem SCHUFA-Eintrag.

Wie könnte X reagieren?

Gruß und danke für die Hilfe

Christian

Hallo Christian,

Person X könnte sich ja mal bei der in den Links genannten Ethik-Bank informieren.
Vielleicht klappt es dann auch mit dem Konto.

http://www.banktip.de/News/17952/EthikBank-Erstes-Gi…

http://www.ethikbank.de/

MfG

tantal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Person X könnte ein Schreiben fertig machen, in dem er erlaubt, dass Geld auf ein Konto zu überweisen, dass nicht sein eigenes ist und Firma Y kann dann nichts anderes machen, es seih denn Firma Y will nicht zahlen.

Hi!

Wie könnte X reagieren?

X könnte auch bei der Deutschen Bank den versuch eines Guthabenkontos starten.

X könnte ein Sparbuch auf seinen Namen eröffnen - auch darauf kann überwiesen werden.

LG
GUido

Hi,

Geld entgegennehmen auf einem Sparbuch geht ohne Weiteres. Bar abheben auch. Die Bank wird allerdings relativ schnell dahinterkommen, wenn jemand ein Sparkonto für Zahlungsverkehr nutzt und das unterbinden, das darf nicht sein. Bestimmte Dinge, die das Leben einfacher machen, wie Dauerauftrag oder Lastschrift sind schon technisch bei den meisten Banken auf Sparbücher von vorn herein unterbunden.

Ich halte es daher für sinnvoller, im Rahmen der Selbstverpflichtung der deutschen Kreditinstitute irgendwo ein „Jedermannkonto“ zu eröffnen. Ich empfehle da aber nicht die Grossbanken, sondern eher die Regonalinstitute wie Sparkassen, der Erfahrung nach gibts da weniger Diskussionen, als wenn man in die Deutsche Bank marschiert. Die sind auch eine der wenigen, die noch kein kostenfreies Konto anbieten und ich glaube nicht, dass unser Fragesteller auch noch Kontoführungsgebühren bezahlen möchte, wenns anderswo auch ohne geht.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

kann Probleme machen, und zwar bei der Bank des Empfängers, zumindestens dann, wenn als Empfängername nicht der Name des Kontoinhabers sondern der Name des Arbeitnehmers drinsteht. „Eigentlich“ dürfen die Banken den Betrag bei der Namensabweichung nicht gutschreiben. Warum sie es doch manchmal tun, habe ich neulich im Bankbrett in einem Artikel beschrieben. Wenn Intersse besteht, such ich den nochmal raus und sende ein Link.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

nur so ne Idee. Wenn die Person, die das Konto besitzt wirklich vertrauenswürdig ist, dann kann man doch das Geld an Ihn überweisen und einfach mit reinschreiben: Gehalt für Herrn X. Die Firma müsste doch die Notlage in der sich Herr x befindet nachvollziehen können.

Hi,

Geld entgegennehmen auf einem Sparbuch geht ohne Weiteres. Bar
abheben auch. Die Bank wird allerdings relativ schnell
dahinterkommen, wenn jemand ein Sparkonto für Zahlungsverkehr
nutzt und das unterbinden, das darf nicht sein.

Ok - wusste ich nicht, war nur eine Idee, weil das mal ein Ex-Kollege zur Überbrückung so nutzte.

Bestimmte
Dinge, die das Leben einfacher machen, wie Dauerauftrag oder
Lastschrift sind schon technisch bei den meisten Banken auf
Sparbücher von vorn herein unterbunden.

Klar, aber das hätte er bei eine Cash-Auszahlung auch nicht.

…als wenn man

in die Deutsche Bank marschiert. Die sind auch eine der
wenigen, die noch kein kostenfreies Konto anbieten und ich
glaube nicht, dass unser Fragesteller auch noch
Kontoführungsgebühren bezahlen möchte, wenns anderswo auch
ohne geht.

Ich kann nur von EINER Deutschen Bank berichten - in Duisburg. Und die haben da nie Probleme gemacht. In einem kleinen Callcenter hat man nicht wenige Mitarbeiter, die schon mal am Stock gehen.

LG
Guido

Hallo,

klar, wenn als Empfängername der Kontoinhaber angegeben ist und im Verwendungszweck steht „Gehalt für xy“, dann macht keine Bank Probleme. Ich weiss bloss nicht, ob der Arbeitgeber das „auf die Reihe“ bekommt. Nach meiner Vorstellung hat er vielleicht eine Datei, wo der Name des Mitarbeiters drinsteht und die Bankverbindung. Wenn er keine separate Datenhaltung hat, wo ein ggf. abweichender Name des Kontoinhabers drinsteht, wirds schwierig. Ebenso muss dann manuell „Gehalt für xy“ eingetragen werden. Das ist kein Standard.

Wenn der Auftraggeber kein kleines Unternehmen ist, das jeden Monat die Daten neu zusammenstellt, mag das gehen. Wenn es aber ein Grossunternehmen ist oder wenn die Abrechnung über einen Dienstleister geht, kann es Probleme geben, dass das überhaupt richtig umgesetzt wird.

Gruss Hans-Jürgen
***

Vielen Dank an euch, mal sehen ob X das Geld von Y nicht doch noch bekommt. Aktuell sieht es allerdings eher aus als ob Y einfach nicht zahlen will… rein hypothetisch, versteht sich :wink:

Gruß

Christian

Ich halte es daher für sinnvoller, im Rahmen der
Selbstverpflichtung der deutschen Kreditinstitute irgendwo ein
„Jedermannkonto“ zu eröffnen. Ich empfehle da aber nicht die
Grossbanken, sondern eher die Regonalinstitute wie Sparkassen,
der Erfahrung nach gibts da weniger Diskussionen, als wenn man
in die Deutsche Bank marschiert. Die sind auch eine der
wenigen, die noch kein kostenfreies Konto anbieten und ich
glaube nicht, dass unser Fragesteller auch noch
Kontoführungsgebühren bezahlen möchte, wenns anderswo auch
ohne geht.

nur zur Ergänzung: Ich kenne keine Bank, die solch ein Konto für Jedermann kostenfrei führt. Schließlich ist diese Kundschaft nicht wirklich gewünscht, als dass man das Konto auch noch kostenfrei stellen würde.

Hallo,

ja, das ergibt Sinn. Da müsste man dann halt mal genauer Nachhaken. Ich weiß z.B. das in unserem Unternehmen so etwas geht (sehr großes Unternehmen).