Hallo,
wenn Kinderbetreuungskosten (entgegen aller Empfehlung) bar bezahlt worden sind, welche Möglichkeiten gibt es, das Finanzamt dazu zu bringen, diese anzuerkennen? Wie ist es beispielsweise mit monatlichen Barabhebungen exakt in Höhe der ausgestellten Quittung? Oder die Tagespflegeperson und die Eltern erscheinen vor dem Finanzbeamten, versichern eidesstattlich, …?
Bitte denkt an alle Möglichkeiten - im angenommenen Fall gibt es nur die Überweisung auf das andere Konto nicht.
Danke für Eure Mühe,
soja