Hallo,
ich bin gerade dabei eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen… Vor 2 Jahren hatte ich ein Basaliom (ca. 2 mm klein und hautfarben- d.h. kaum sichtbar) an meiner nase. es wurde mit hilfe der photodynamischen therapie entfernt und ist bisher auch nicht mehr wieder aufgetreten. nun möchte die versicherung ‚basaliom und folgen‘ nicht mitversichern… ich habe gelesen, dass die wahrscheinlichkeit, dass ein basaliom metastasen bildet bei 0,03 prozent liegt. was aber, wenn ich nun irgendwann einen bösartigen krebs bekomme? zählt das dann noch immer unter folgen? falls ja, kann man irgendwie nachverfolgen, wo letztlich ein krebs beginnt metastasen zu bilden bzw. kann man erkennen, dass metastasen aufgrund eines basalioms (auch, wenn es jetzt gar nicht mehr da ist) entstanden sind?
da fällt mir ein, gibt es einen test den ich machen könnte, aus dem ersichtlich ist, dass ich zur zeit frei von metastasen bin?
ich wäre sehr dankbar für jede hilfe.
Die Frage umfaßt im Grunde zwei Themenkreise, den medizinischen Aspekt und den verischerungsrechtlichen Aspekt.
a) Man kann bei Metastasen eines Krebsees oft, leider nicht immer, welche Art von Primärtumor vorliegt, Bei einem Basalion kann man das meistens.
Einen Nachweis, daß Sie im Augenblick frei von Krebs sind, gibt es nicht.
b) Versicherungsrechtlich ist das schwierig. Private Krankenversicherungen versuchen immer wo es nur geht (sie behaupten allerdings das Gegenteil) Leistungsausschlüsse festzulegen. Mit anderen Worten: Wenn man in eine private KV eintritt, muß man jung und gesund sein.
Bei einer Krebserkrankung wird sich die Versicherung mit Sicherheit darauf berufen, daß die Ursache das Basaliom ist. Und Sie müssen das Gegenteil beweisen.
Zu bedenken ist weiter: Selbst wenn kein ursächlicher Zusammenhang besteht - man nimmt die Karnkenversicherung ja nur im Notfall in Anspruch, Sie haben also keine Zeit. Das bedeutet, daß Sie im Krankheitsfall ohne Versicherung sind. Und bis Sie das Problem gelöst haben, sind Sie entweder wieder gesund oder tot.
Empfehlung: Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung.