ist es erlaubt in Bayern, einen nicht modifizierten, reinen Holzbaseballschläger, stillliegend im Kofferraum zu besitzen?
Oder könnte es da Stress mit z.B dem Waffengesetz geben?
Dieser hölzerne Gegenstand, soll der Person zu 100% NUR zur Verteidigung dienen, und zum Baseball spielen, haha.
Kann es Stress mit einer Polizeikontrolle geben oder ähnliches?
Bitte für JA oder für NEIN ein Gesetzesauszug für meine Region, oder für ganz DE mitverlinken wenn möglich.
wenn er der Verteidigung dienen soll (ha ha), was soll er denn dann im Kofferraum nützen? Ich gehe stark davon aus - und hoffe es - daß er auf jedem Weg zu einem Fußballspiel oder einer Demo sichergestellt wird.
das Waffengesetz ist soweit ich weiss ein Bundesweites
Gesetzt.
richtig
Der Baseballschläger ist keine Waffe sondern ein Sportgerät.
Also nicht verboten bzw. Waffenscheinpflichtig
auch richtig
Jedoch kann die Polizeit ihn sicherstellen, wenn davon
auszugehen ist, dass der Baseballschläger als Waffe eingesetzt
wird.
ebenso
Wenn der Schläger jedoch „benutzt“ wird so ist er im
Nachhinein als Waffe anzusehen.
falsch.
Wie Du selber oben geschrieben hast ist er KEINE Waffe, also kann er auch nachträglich nicht als Waffe angesehen werden.
Es ist wenn dann ein gefährlicher Gegenstand mit dem die KV evtl. begangen wurde.
Grüße RS99
Der hofft, dass dem UP dieser Gegenstand möglichst bald mal abgenommen wird.