Basel II, auch f. private Kredite?

Hallo,

nachdem mich eine Freundin nervös gemacht hat, habe ich mich mal ein wenig in das Thema Basel II eingelesen. Bezieht sich diese Regelung nur auf Geschäftskredite? Und was hat es damit auf sich, daß Banken angeblich die sofortige vollständige Rückzahlung eines Klein- oder Dispositionskredites verlangen können? Meines Wissens nach werden nicht mehr in den Griff zu kriegende Dispos gerne mal in „Kleinkredite“ umgewandelt. Soweit, sogut. Dann liegt aber doch auch ein Vertrag vor, der die monatliche Rate, Zinsen und Dauer festlegt. Kann eine Bank das alles auf einmal über den Haufen schmeißen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen, bzw. aus welchen Gründen?

Gespannte Grüße

Avera

Hallo,

Basel II ist ein weitreichendes Themengebiet, was ursprünglich nur für Banken gedacht war. Es ist nun aber so, dass die Banken die Anforderungen an sich selbst auch an ihre Kundschaft weitergeben.

ALLERINGS: Das ist etwas, was sich auf den gewerblichen Bereich bezieht. Privatpersonen sind davon nicht betroffen. Banken müssen ihre ausgegebenen Kredite mit einem bestimmten Anteil Eigenkapital „unterlegen“ (absichern). So etwas ist natürlich „teuer“. Diese Unterlegungen fallen aber nur bei größeren Kreditvolumina an (sprich Kredite an Unternehmen). Der normale „Privatverbraucher-Kredit“ ist davon nicht betroffen.

VG
Sebastian

Hallo Sebastian,

vielen Dank zunächst für Deine Antwort. Kannst Du mir ev. denn auch was zu den Kündigungen von Kleinkrediten sagen? Im Zusammenhang mit dem von Dir geschilderten, nehme ich an, daß sich auch das nicht auf Privatkredite bezieht, sondern auf Firmenkredite bzw. Kontokorrent. Oder irre ich mich da?

LG

Avera

Hallo Avera,

Privat- bzw. „Kleinkredite“ sind nun nicht gerade mein Spezialgebiet. Bevor ich da etwas sage, was nicht den Tatsachen entspricht, lasse ich es lieber. Aber es gibt hier eine Reihe von Usern, die sich da bestens auskennen. Ich denke, dass Du die Antwort schnell bekommen wirst.

VG
Sebastian

Hallo,

vielen Dank zunächst für Deine Antwort. Kannst Du mir ev. denn
auch was zu den Kündigungen von Kleinkrediten sagen? Im
Zusammenhang mit dem von Dir geschilderten, nehme ich an, daß
sich auch das nicht auf Privatkredite bezieht, sondern auf
Firmenkredite bzw. Kontokorrent. Oder irre ich mich da?

natürlich müssen auch Kredite an Privatpersonen mit Eigenkapital unterlegt werden. Für diese gelten vereinfachte Regelungen, die letztlich dazu führen, daß die Eigenkapitalunterlegung heute weniger groß ist als nach den früheren Regelungen, d.h. die Kredite werden für die Kreditinstitute günstiger.

Ganz grundsätzlich ist mir die Befürchtung unklar, daß es zu Kreditkündigungen im Privatkundenbereich kommen soll. Vielleicht kannst Du dazu noch etwas sagen, d.h wie Du darauf kommst.

Gruß
Christian