Basis für eine Abfindung

Was fließt alles in die Berechnung einer Abfindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein?

Ich denke das Grundgehalt wird auf jeden Fall einbezogen, aber wie sieht es mit dem jährlichen Bonus, außerordentlichen Boni, Überstunden etc. aus?

Beispiel:
Nehmen wir an, der Mitarbeiter hat ein Grundgehalt von 2500,-, auf Grund seiner Tätigkeit bekommt er monatlich 700,- Euro Zulage. Außerdem bekommt er bereits seit November 2008 monatlich 60-70 Überstunden bezahlt.

Was ist nun die Basis für eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern/ Beschäftigungsjahr?
Der reine Bruttolohn?
Oder Brutto + Zulage?
Oder Brutto + Zulage + Überstunden?

Vielen Dank!

Hallo

Das hängt erst einmal davon ab, warum eine Abfindung gezahlt werden soll. Als Richtlinie könnte man den dritten Absatz des zehnten Paragraphen des KSchG nehmen:

Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat (…) an Geld und Sachbezügen zusteht

Nach der Definition wäre die Zulage zu berücksichtigen.

Gruß,
LeoLo

Danke!
Nehmen wir an, eine Weiterbeschäftigung ist nicht möglich, weil die Abteilung geschlossen wird und im Unternehmen keine Vacanten stellen zu besetzen sind.

Wenn ich es richtig verstehe gehen die Überstunden in keinem Fall in die Berechnung ein?

Danke

Hallo

Es wäre schon ein Unterschied, ob es sich hier um

  • einen Kuhhandel zwischen AG und AN
  • ein Angebot des AG gemäß http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html
  • eine Festsetzung durch den Richter im Rahmen einer Küschutzklage
  • einen Anspruch aus einem Sozialplan heraus
  • einen Anspruch aus einer individuellen vertraglichen Vereinbarung heraus
  • oder erst mal nur so eine Frage
    handelt.

Zunächst ist nämlich nicht ersichtlich, warum überhaupt eine Abfindung gezahlt werden soll, wenn abgebaut wird und eine Überprüfung anderweitiger Einsatzmöglichkeiten vorgenommen wurde und negativ ausging.

Gruß,
LeoLo