Basistarif PKV versus GKV

Hallo community,

ein Mann, 64 Jahre alt, ist seit 1975 selbstständig und privat versichert. Er hat Ende Februar 2009 für den Betrieb Insolvenz angemeldet; während der Insolvenzphase ist er in den Basistarif der PKV gewechselt, da er die Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Mittlerweile ist die Firma übernommen worden, er hat heute seinen ersten Tag als Angestellter :wink:
Nun die Frage: als Angestellter hat er doch die Möglichkeit, in eine GKV zu wechseln; was sind die Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile? Ich habe die Suche genutzt, bin aber nicht wirklich fündig geworden. Sollten noch Infos fehlen, bitte melden - reiche ich nach. Vorab vielen Dank für Antworten.

Hallo,

Nun die Frage: als Angestellter hat er doch die Möglichkeit,
in eine GKV zu wechseln;

Er hat nicht die Möglichkeit, sondern die Pflicht in die GKV zu wechseln. Selbst wenn er mit seinem Gehalt über der JAEG liegt muss er vorerst für 3 Jahre in der GKV bleiben.

was sind die Unterschiede bzw. Vor-
und Nachteile? Ich habe die Suche genutzt, bin aber nicht
wirklich fündig geworden.

Vor- und Nachteile von was? Der GKV zu dem Basistarif in der PKV? Da gibts Leistungsmäßig keine Unterschiede, ausser den „Selbstbeteiligungen“ in der GKV in Form von Praxisgebühr, Zuzahlungen,… Aber ansonsten wird er medizinisch gleich versorgt, weil der Basistarif an die Leistungen der GKV angepasst ist.

Hallo,

Nun die Frage: als Angestellter hat er doch die Möglichkeit,
in eine GKV zu wechseln;

Er hat nicht die Möglichkeit, sondern die Pflicht in die GKV
zu wechseln. Selbst wenn er mit seinem Gehalt über der JAEG
liegt muss er vorerst für 3 Jahre in der GKV bleiben.

Wenn ich richtig gegoogelt habe, beträgt diese 4.050 Euro im Monat oder 48.600 Euro im Jahr; er liegt klar darunter.

was sind die Unterschiede bzw. Vor-
und Nachteile? Ich habe die Suche genutzt, bin aber nicht
wirklich fündig geworden.

Vor- und Nachteile von was? Der GKV zu dem Basistarif in der
PKV? Da gibts Leistungsmäßig keine Unterschiede, ausser den
„Selbstbeteiligungen“ in der GKV in Form von Praxisgebühr,
Zuzahlungen,… Aber ansonsten wird er medizinisch gleich
versorgt, weil der Basistarif an die Leistungen der GKV
angepasst ist.

Danke Dir für die Antwort, mir war nicht klar, dass es Pflicht ist zu wechseln.

Hallo,

es gibt mit 64 Jahren kein zurück in die GKV. Dem steht § 6 Absatz 3a SGB V entgegen. Diese Vorschrift wurde genau für solche Fälle eingefügt. Wer jahrelang privat versichert war, soll im Alter nicht mehr die Beitragsvorteile der GKV (Sozialbeitrag aus der Rente oder geringem Einkommen)in Anspruch nehmen können. Wer nach dem 55. Lebensjahr versicherungspflichtig als Arbeitnehmer wird, der ist automatisch von der Versicherung befreit und hat kein Beitragsrecht.

Gruß Woko

statt Beitragsrecht muss es natürlich Beitrittsrecht heissen.

Hallo,

sorry, das war ein Fehler von mir!!!

Ich hab gelesen, dass der gute Mann 1975 geboren ist. Aber seit dieser Zeit war er selbständig.

Mein Fehler… sorry

Hallo,

sorry, das war ein Fehler von mir!!!

Das ist gut zu wissen, ich war doch etwas verwirrt…
Er bleibt also im Basistarif der PKV.

Danke Euch beiden!

Er bleibt also im Basistarif der PKV.

Wenn er weider über ein geregeltes Einkommen verfügt, würde ich versuchen aus dem Basistarif herauszukommen und wieder einen Volltarif versichern.

Basistarif vs. Standardtarif
Hallo an alle,

für solche Fälle gab es doch schon immer den Standardtarif der PKV. Was ist eigentlich daraus geworden? Der müsste doch günstiger sein als der Basistarif?

Gruß,
Andreas

Hallo,

Danke Dir für die Antwort, mir war nicht klar, dass es Pflicht
ist zu wechseln.

Die Antwort von woko ist die RICHTIGE: Kein Zurück.

Gruß Keki