Bastelauto-Vertrag?

Hallo,

Angenommen Herr A will sein altes Auto (Ersatzteilträger, schon deutlich geschröpft) an Herrn B abgeben.
Herr B möchte den Motor haben, dafür holt er die ganze Kiste ab und kümmert sich um die „Reste“.

Würde sich Herr A denn irgendwie absichern müssen?

Was könnte er Herrn B denn vorsetzen?

Z.B. im Falle dass das Fahrzeug weder Licht noch Bremsen besäße (er würde ja ungern in Haftung gehen wenn das Auto von Herrn Bs Anhänger rutscht weil ungenügend gesichert).

Oder weil das Auto zwar seit Jahren abgemeldet ist aber doch mal jemand vom Landratsamt wissen wollen könnte wo der Wagen abgeblieben ist?

Nehmen wir an die Kaufsumme wäre 0 Euro, also eine Schenkung, so wäre doch eine Gewährleistung sowieso ausgeschlossen, oder?

Danke für die Hilfe zur Problemprophylaxe des Herrn A!
Grüße
M.

Hallo, Stichwort für Google wäre evtl AltAuto-verordnung, die kümmert sich auch um den Verbleib noch nicht ganz kaputter Autos, die eben nicht zum Schrott sondern zum Auflösen gedacht sind. Zumindest solltest du einen Nachweis haben, wo das Auto verblieben ist. Schreib doch rein, dass Bremsen etc. schon fehlen und das Auto zur Verwertung als Ersatzteillager gedacht ist. Wichtig ist, dass irgendein „Name“ des Autos dabei ist, wenn kein Kennzeichen mehr, dann eben evtl die Motor- oder Fahrgestellnummer.
Als Vorlage würde ich durchaus so einen Kaufvertrag, wie man ihn beim ADAC oder bei Versicherungen bekommen kann nehmen und abtippen, damit man all die „besonderen Zustandsbeschreibungen“ mithineinschreiben kann.
Gruß Susanne
(Mag Oldtimer, bin aber kein Rechtsanwalt)

wenn das teil dann unsachgemäss entsorgt wird und die zuständige stelle dich als letzten halter identifiziert,dann hast du die kosten an der backe–also namen und adresse des abholers notieren!

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Hallo,

auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen, wenn auch nur für 1 Euro; darein schreiben welches Fahrzeug, Fahrgestellnummer sowie die Mängel und daß das Fahrzeug zum ausschlachten verkauft wird.
Ganz wichtig: Name und Adresse sowie die Personalausweisnummer des „Käufers“ eintragen, damit hinterher keiner was von Dir verlangen kann ( wenn also der Käufer z.B. die Reifen doch nicht braucht und in den nächsten See wirft).

LG
Wolly

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(…)
Ganz wichtig: Name und Adresse sowie die Personalausweisnummer
des „Käufers“ eintragen, damit hinterher keiner was von Dir
verlangen kann ( wenn also der Käufer z.B. die Reifen doch
nicht braucht und in den nächsten See wirft).

… und die Uhrzeit notieren lassen, um die das Auto abgeholt wird!

Das hat mir schon den Hals gerettet ^^

LG
Wolly