Basteln an TAE-Dose erlaubt?

Hallo,

da ich demnächst etwas an meiner Telefon-Dose basteln möchte, wollte ich mich nur Versichern, daß das auch „legal“ ist. Ich habe im Internet mehrfach gelesen, daß man hinter der TAE-Dose der Telekom soviele private TAEs schalten darf, wie man will, solange man von der Telekom-TAE an den Klemmen 5 und 6 rausgeht, um die anderen anzuschließen. Ist das korrekt? Möchte nämlich keinen Ärger haben, wenn ich mal 'n Techniker kommen lassen muß und der die Kablei sieht und mich noch anschwärzt :smile:

Bin für jede Antwort dankbar.

Gruß, Robert

Moin,Moin,

um auf Nummer sicher zu gehen, nimmst du eine alte Anschlußschnur mit TAE-Stecker die du in die TAE steckst und die andere Seite zum Telefon abtrennst. Den Stecker abschneiden, setzte eine 2. TAE von dir daneben und klemme die 2 Drähte für die Telefonleitung der Anschlußschnur (meistens sind es der weiße und der gelbe Draht) auf die Klemmen 1+2. Wenn dann deine eigenen Sachen mal nicht funzen, ziehst du deine Anschlußschnur einfach aus der Monopol-TAE und probierst es direkt mit einem Telefon aus. Sollte da nichts ankommen ist der rosa Riese gefragt, funzt es da sitzt der Fehler in deiner eigenen Verkabelung. Bei Fragen maile halt nochmal.

alf

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Die TAE-Dose gehörte früher (!) mal der POST und Du durfest da offiziell nix machen… heut ist das anders. Der Zuständigkeitsbereich der Telekom (!) endet am Übergabepunkt des Telefonnetztes - meistens ist diese ein kleiner grauer Kasten im Keller. Von dort gehen im normalfall zwei Adern (a,b) zur ersten TAE Dose… Du kannst aber auch die beiden Adern vom Übergabepunkt direkt in die NTBA (z.B. bei einem ISDN Anschluss) führen, oder sonst wohin…

Du kannst mit Deiner TAE-Dose also machen was Du willst - sogar bunt anmalen.

Das ist absolut falsch. Wenn der Anschluß von der Telekom ist und nicht von einem anderen Anbieter, dann ist die TAE der Abschluß der Telekom und da hat man normaler weise nichts daran zu fummeln, denn in der TAE ist ein Abschlußwiderstand, der zur Prüfung der Leitung dient. Lese mal die AGB.

alf „der es wohl wissen sollte“

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Das ist absolut falsch. Wenn der Anschluß von der Telekom ist
und nicht von einem anderen Anbieter, dann ist die TAE der
Abschluß der Telekom und da hat man normaler weise nichts
daran zu fummeln, denn in der TAE ist ein Abschlußwiderstand,
der zur Prüfung der Leitung dient. Lese mal die AGB.

alf „der es wohl wissen sollte“

das gilt vielleicht bezogen auf das eigentum der telekom an dieser dose. d.h., die telekom kann schadensersatz verlangen, wenn das ding nur ‚gemietet‘ ist und man macht’s kaputt. das hat aber nichts damit zu tun, dass es gesetzlich verboten wäre (was es zu bundespost-zeiten war), daran rumzufummeln. ich kenne die AGBs der telekom nicht auswendig, aber was in solchen AGBs steht ist häufig nichts weiter als ein ‚abschreckungsversuch‘, der keinerlei juristische grundlage hat.

gruss
harry

Dann lese mal darin und erzähle den Leuten nichts von abschrecken. Das würde ja bedeuten du könntest mit deinem Auto fahren wie du willst, den die STVO dient ja nur zum abschrecken.

alf

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Sorry das ich dazukomme, aber solange das was gemacht worden ist funktioniert und keine anderen Funktionen der NAchbarn stört (bezogen auf TAE-Dosen im Umkreis) oder sonstwelche Störungen verursacht, ist das doch völlig egal! Sollte dies auch mal einer Kontrollieren, schraubt man halt schnell die Drähtle raus!