Hallo!
Nehmen wir mal an 2 Freundinnen haben nach den Jahren der Brutpflege wieder etwas Zeit über.
Nehmen wir weiterhin an sie wollen etwas Taschengeld verdienen und kommen auf die seltene Idee
dafür ihr Hobby herzunehmen.
Sie schöpfen Papier,erstellen Hintergrundpapiere am Pc(eigene Fotos)
bzw. verarbeiten neutrales Papier mit Farben und/oder Stempeln und
basteln kleine Kartenverzierungen.
Nun sind sie am Überlegen diese Sachen auf Märkten anzubieten.
Was ist da rechtlich zu beachten?Ist eine Gewerbeanmeldung nötig?Ein
Reisegewerbeschein?AGBs?Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten wegen der Krankenversicherung?
Klar,wenn sich zeigt daß das etwas komplizierter ist wird ein Anwalt aufgesucht.Aber so eine grobe Richtung zu wissen wäre nicht
schlecht.
Schon mal Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Andrea
…
Was ist da rechtlich zu beachten?Ist eine Gewerbeanmeldung
nötig?
Wenn Sie nicht nur mal gerade die Kosten reinholen, sonder nGewinn erzielen wollen,
dann ist eine Gewerbeanmeldung nötig
Ein Reisegewerbeschein?
Ja, wegen „Sachen auf Märkten anzubieten“
AGBs?
AGB und Widerrufbelehrung, wenn Verkauf über Internet.
Welche Einkommensgrenzen sind zu
beachten wegen der Krankenversicherung?
Einkommensgrenze für die KK-Familienversicherung beim Ehe-Schatzi: 350€ oder,
wenn gleichzeitig auch noch ein Minijob ausgeübt wird, 400€
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse
Klar,wenn sich zeigt daß das etwas komplizierter ist wird ein
Anwalt aufgesucht.
Kann nötg sein (z. B. für AGB),
oft ist aber eher der Steuerberater nötig.
Aber so eine grobe Richtung zu wissen wäre nicht schlecht.
Lesestoff dazu: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Liebe Grüße
JoKu
Hallo!
Vielen Dank für deine Antwort.
Es hat mir wirklich weitergeholfen.
Gruß
Andrea