Bat

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Arbeitnehmr ist im öfft. Dienst beschäftigt und leistet neben seiner normalen Arbeitszeit auch Rufbereitschaft. Jetzt wurde festgestellt, dass die Bereitschaft falsch berechnet wurde.

Für den ersten Einsatz werden absofort, pauschal 3 Stunden vergütet, diese gilt jetzt für jeden Tag, wenn die Einsatzzeit darunter liegt. Z.B. ging der Einstatz von
1Uhr - 2 Uhr werden absofort 3 Stunden ausgezahlt.

Früher wurde diese Regelung auf den Monat angwandt. Also „ein“ Einsatz unter 3 Studen wurde mit 3 Stunden vergütet. Hatte der Arbeitnehmer 10 oder mehr Einsätze im Monat von 1 Stunde hatte er nur 10 Stunden gutgeschrieben bekommen. Nach der richtigen Regelung hätten es aber 30 sein müssen.

Jetzt sollen aber nur die letzten 6 Monate nachgezahlt werden. Arbeitnehmer A trifft es nicht hart, da er erst 3 Jahre dort Beschäftigt ist. Arbeitnehmer B aber schon 15 Jahre und grob geschätzt sind das bei Arbeitnehmer B ca. 400 - 500 Stunden die da zusammen kommen würden.

Jetzt meine Frage müssen sich die Angestellten mit den 6 Monaten zufriden geben?

Hallo,

Jetzt meine Frage müssen sich die Angestellten mit den 6
Monaten zufriden geben?

Ja. Siehe Ausschlussfrist-Regelung im BAT. Durch wen ist das rausgekommen, dass es jahrelang falsch bezahlt wurde?

MfG

kurze Nachfrage…
Hoi hanauer!

bist DU Dir sicher, dass es noch um den BAT geht?
Ich bin davon ausgegangen, dass der BAT/BMTG gegen Ende des letzten Jahres auslief.
Die diversen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes haben (zumindest bei uns) seitdem eigene Tarifverträge (TV-W für die Wasserleute, TV-V für die Versorger, TV-öD meist für die Rathausbeschäftigten…).
In diesen Tarifverträgen ist die Regelung für die Bezahlung teilweise vom alten BAT abweichend geregelt.
Bereitschaftsdienste werden seitdem bei uns anders abgerechnet.

Nur mal so… weil mir das Thema bekannt vorkommt… seit der Umstellung des Tarifvertrages!

Lieben Gruss
Ulli

Hallo!

Jetzt meine Frage müssen sich die Angestellten mit den 6
Monaten zufriden geben?

–> Ja - siehe Ausschlussfrist unter § 70 BAT bzw. § 37 TVÖD.

Alles andere wäre übertariflich.

Gruß

Hallo auch,

die Länder wenden den TVÖD nicht an.

Gruß

OT

Hallo auch,

die Länder wenden den TVÖD nicht an

Hoi Daisy!
Danke für die Info!

… aber was machen die denn dann???
Ich denke, der BAT ist gekündigt???

jetzt leicht verwirrte Grüsse
Ulli

Hi,

ja bin mir 100% sicher, da Hessen aus dem Tarifvertrag der Länder 2004 austrat. Wir haben noch den alten BAT.

Gruss

Hi,

bei uns wurde ein neues Zeitmanagmentsystem eingeführt und dieses Programm rechnete automatisch richtig. Früher wurden die Stunden handschriftlich abgerechnet und da es immer so gemacht wurde hats keiner bemerkt.
Aber als das Prog. immer 3h angewiesen hatte wurde man stutzig und fragte nach, da kam es dann raus.

Gruss