BAT Eingruppierung

Hallo,

in welcher BAT-Gruppe ist ein durchschnittlicher Angestellter in einer Kommune angestellt? hier vorrangig: Kommune ca. 50.000-100.000 Einwohner, im Sozialamt, normaler Sachbearbeiter.

Wonach regelt sich das?

Danke & Gruß:

showbee

in welcher BAT-Gruppe ist ein durchschnittlicher Angestellter
in einer Kommune angestellt? hier vorrangig: Kommune ca.
50.000-100.000 Einwohner, im Sozialamt, normaler
Sachbearbeiter.

Wenn FH-Studium Voraussetzung ist: Zwischen 4a und 5c, je nach Aufgabengebiet und Dienstzugehörigkeit. 3 wäre eher selten.

Ohne dürfte das zwischen 5n und 7n liegen.

Hallo,

anfangs BAT VII, bei Festanstellung nach der Einarbeitungszeit BAT VIb (jedenfalls in Schleswig-Holstein). Aufstieg nur mit 2. Angestelltenprüfung, dann ist BAT Vb/Vc möglich.

Gruss

Andreas

BAT Eingruppierung
Hallo auch,

die Arbeitsplätze in einer Stadtverwaltung (Stellen) werden normalerweise bewertet. D.H. es wird festgestellt, unter welchen der noch geltenden einzelnen „Untertarifverträge“ zum BAT sie fallen und welcher Vergütungsgruppe sie zuzuordnen sind. Dabei spielen die Art der Tätigkeit, die Anforderungen und die Vor-/Ausbildung des Mitarbeiters eine Rolle. Und - ehrlich gesagt - dabei geht es nicht immer ganz fair zu (sofern überhaupt Spielraum da ist).

Bei uns sind die „Fallmanager“ (Hartz IV) in die Vergütungsgruppe
IV b (vier b) eingruppiert. Die „normalen“ Sozialhilfesachbearbeiter häufig auch (oder V b mit Aufstieg in die IV b). Die Stellen der dort zahlreich arbeitenden Beamten entsprechen A 10.

Gruß,

D.

Ergänzung …
… Voraussetzung ist (Ausnahme Fallmanager) entweder die Angestelltenprüfung II oder die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst (bei uns).

Ausnahmen bestätigen da aber die Regel.

Gruß

… Voraussetzung ist (Ausnahme Fallmanager) entweder die
Angestelltenprüfung II oder die Ausbildung im gehobenen
nichttechnischen Dienst (bei uns).

Ausnahmen bestätigen da aber die Regel.

Hallo,

eben. Diese Ausnahmen sind durchaus zulässig und müssen notfalls durch den Vorgesetzten gegenüber dem Prüfungsamt, gegenüber der Prüfungsamt des Regierungspräsidiums oder gar der Gemeindeprüfungsanstalt begründet werden.

Solange ich beim Staat gewesen bin, haben meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets mindestens zwei Tarifgruppen über den anderen Angestellten erhalten. Es war und wird nie für mich erkennbar sein, wenn ich als Leiter einer Abteilung teilweise im Jahr bis zu vier Monate in allen möglichen Einrichtungen unterwegs bin, weshalb meine Mitarbeiter dann mit VI b vier Gehaltsgruppen von mir entfernt sind. Sie haben ihre Arbeit in meiner Abwesenheit richtig, im Interesse der Behörde und deren Einrichtungen und mit Erfolg geleistet, der mir sogar manchmal in dieser Form nicht erreichbar schien.

Mein Problem war danach die „Arbeitsbeschaffungsstelle des Landratsamtes“ andere nennen solche Abteilungen Prüfungsamt. Das ging teilweise hoch bis Stuttgart, mit vorherigen Androhungen von Schadenersatz wegen Mißachtung des Stellenplanes aber am Ende war die Gehaltsgruppe durch.

Ich habe von Mitarbeitern Verantwortung verlangt. Kann kann auch eine Mitarbeiterin/Mitarbeiter erwarten, dass der vorgesetzte Kollege ihnen gegenüber Verantwortung im Verhältnis zur Leistung übernimmt. Klar war aber auch, er Schrott liefert, wer den Tag verbringen will, musste sich versetzen lassen, sonst wurde versetzt.

Grüsse Günter

PS. Ich halte bis heute Vorgesetzte im Verhältnis zu den Leistungen der Sachbearbeitern für überbezahlt.

Danke für die Hinweise!
hallo,

es ging mir nur um einen „groben“ einblick. also tendenziell irgendwas in IV oder V…

danke euch allen!

der showbee

Hallo,

PS. Ich halte bis heute Vorgesetzte im Verhältnis zu den
Leistungen der Sachbearbeitern für überbezahlt.

da kenne ich das Gegenteil, ist aber selten. In der Behörde, in der ich tätig bin, wurden nach vielen Jahren wieder Angestellte ausgebildet, hier als Abschnittsleiter.

Diese Angestellten werden nach Vb BAT bezahlt. Dieses Gehalt entspricht dem eines Sachbearbeiters in der Familienkasse. Vergleichbare Beamte als Abschnittsleiter werden mitunter sogar Amtsrat !

Das hat böses Blut gegeben, es wurde geklagt, erfolglos.

Es ist sehr schwer, hier gerechte Lösungen zu finden. Und das Berufsbeamtentum ist (bis auf wenige Ausnahmen) so überflüssig wie ein Kropf.

Gruss

Andreas