habe kindergeldnachzahlung erhalten nach widerspruch.
da ich im öffentlichen dienst beschäftigt bin, meine frage.
muß der kinderbezogene anteil im ortszuschlag auch nachgezahlt werden?
für mich logisch, da bezug von kindergeld die grundlage zur zahlung des oz ist.
mein arbeitgeber beruft sich auf § 70 bat (ausschlußfrist). allerdings konnte ich gegen den damaligen aufhebungsbescheid keinen widerspruch einlegen, da mir zu diesem zeitpunkt die neue rechtslage nicht bekannt war.
bitte um hilfe und danke im voraus.
mfg jürgen
