Hallo Phoebe,
tja, es ist so wie ich schrieb. Aufgrund der Kündigung von
Tarifverträgen, sind in neuen Verträgen kein Urlaubsgeld und
kein Weihnachtsgeld mehr enthalten.
Jetzt endlich DER Durchblick bei mir 
Die Tarifverträge sind gekündigt worden. So weit - so schlecht. ABER: So lange keine neuen Einigungen erzielt sind, behalten sie dennoch praktisch weiterhin ihre Gültigkeit.
Aus beiden von Dir angegebenen Links ist Deine Schlussfolgerung nicht ersichtlich, dass neue Arbeitsverträge keine Gratifikationsregelungen wie die alten enthalten werden. Außerdem steht in den Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes sowieso immer nur drin, dass der-und-der Tarifvertrag gilt (bei Angestellten stünde dann eben zum Beispiel: § XYZ BAT).
Von was für einem „Gleichheitsprinzip“ redest du?!
Freies Zitat einer (von vielen) Rechtsanwaltskammer: Wird in einem Betrieb, welcher Art auch immer, Weihnachtsgeld gezahlt, müssen es alle Arbeitnehmer bekommen, es sei denn, der Arbeitgeber hat es ausdrücklich von den Leistungen einzelner abhängig gemacht.
Das ist im Übrigen genau das, was ver.di ja (nicht ganz zu Unrecht) unterstellt.
Darum wird noch gekämpft! Es ist also alles anhängig! Aber einfach mal so den Tarifvertrag kündigen und dann sämtliche Rechte sowieso aushebeln - das funktioniert nicht, auch und vor allem nicht im öffentlichen Dienst!
Ich habe
das im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst noch nie
gehört.
-) Ist ein AG wie jeder andere auch.
Zur Zeit ist alles eher sehr „ungleich“ im ÖD. (…)
Vorsicht: Beamte sind keine Angestellten des öffentlichen Dienstes, streng genommen sind sie nicht einmal Arbeitnehmer!!! Da muss ganz krass getrennt werden.
Bei uns
müssen die Beamten zum Beispiel seit einem Jahr eine 41,0
Stunden Woche schieben, während die Angestellten noch die 38,5
Stunden Woche haben. Ich kann kein Gleichheitsprinzip
entdecken.
Das ist ein super-schönes Beispiel für meine eingehende Sätze: Bei Beamten hat der Staat eine gewisse Freiheit. Bei Arbeitnehmern aber eben nicht, deshalb konnte da nicht so einfach gekürzt und gestrichen werden. Nicht, dass das nicht angedacht war 
Momentan aber streiten sich Gewerkschaft und Dienstherr über das weitere Vorgehen. Das ist ein unangenehmer Schwebezustand. Mit der Kündigung der Tarifveträge ist erreicht worden, dass für Verhandlungen die Grundlage entzogen worden ist. In erster Linie heißt das, dass sich der Bund/die Länder damit zeitlichen Raum verschafft haben, denn turnusmäßige Tarifverhandlungen hätten jetzt angestanden und man wollte erst die Reformgesetze durchgedrückt wissen, um auf deren Grundlage neue „Ideen“ einbringen zu können.
Das sind rechtliche Nettigkeiten.
Deine Schlüsse daraus zu ziehen, ist aber schlicht und ergreifend falsch, wenn auch verständlich.
LG
Jana