BAT Tarifrecht Höhergruppierung = Neuer Vertrag?

Hi!

Bin Angestellter beim Öffentlichen Dienst und werde nun (01.01.2005) Höher Gruppiert, ist es das zwingend notwendig das ich einen Neuen Vertrag unterschreiben muss?

Mir geht es darum, das ich wenn ich einen Neuen Vertrag unterschreibe 40 Stunden im Monat arbeiten muss und außerdem kein Wiehnachts und Urlaubsgeld mehr bekomme oder nur eingeschränkt.

Ich habe letztes Jahr mehrere Fortbildungen gemacht und übernehme dadurch hier höherwertige Tätigkeit als zuvor.

Ist da ein Neuer Vertag umbedingt erforderlich?

Danke im vorraus!

Hallo Sven,

Bin Angestellter beim Öffentlichen Dienst und werde nun
(01.01.2005) Höher Gruppiert, ist es das zwingend notwendig
das ich einen Neuen Vertrag unterschreiben muss?

Eine Höhergruppierung erzwingt keinen Änderungsverträg oder ähnliches. Viele Behörden machen das noch, allerdings ist das vor einigen Jahren durch Verwaltungsgerichtsurteile so relativiert worden, dass auch für den AG keine Notwendigkeit entsteht. Ein formloses Schreiben genügt in der Regel.

Mir geht es darum, das ich wenn ich einen Neuen Vertrag
unterschreibe 40 Stunden im Monat arbeiten muss und außerdem
kein Wiehnachts und Urlaubsgeld mehr bekomme oder nur
eingeschränkt.

Das verstehe ich jetzt aber nicht!!! Da muss ja wohl viel mehr passieren, als NUR eine Höhergruppierung? Bist Du Beamter oder Arbeiter oder Angestellter? Wie war Dein bisheriges Tätigkeitsmerkmal, welches sollst du zukünftig bearbeiten? Hat sich Dein Arbeitsort gewechselt???

Fragende Grüße
Jana

Hallo Sven,

Bin Angestellter beim Öffentlichen Dienst und werde nun
(01.01.2005) Höher Gruppiert, ist es das zwingend notwendig
das ich einen Neuen Vertrag unterschreiben muss?

Eine Höhergruppierung erzwingt keinen Änderungsverträg oder
ähnliches. Viele Behörden machen das noch, allerdings ist das
vor einigen Jahren durch Verwaltungsgerichtsurteile so
relativiert worden, dass auch für den AG keine Notwendigkeit
entsteht. Ein formloses Schreiben genügt in der Regel.

Mir geht es darum, das ich wenn ich einen Neuen Vertrag
unterschreibe 40 Stunden im Monat arbeiten muss und außerdem
kein Wiehnachts und Urlaubsgeld mehr bekomme oder nur
eingeschränkt.

Das verstehe ich jetzt aber nicht!!! Da muss ja wohl viel mehr
passieren, als NUR eine Höhergruppierung? Bist Du Beamter oder
Arbeiter oder Angestellter? Wie war Dein bisheriges
Tätigkeitsmerkmal, welches sollst du zukünftig bearbeiten? Hat
sich Dein Arbeitsort gewechselt???

Bin Angestellter.

Nein, ich habe nicht den Arbeitsort gewechselt, arbeite als Systemverwalter, und übernehme nun schon ne ganze weile einfach höher wertige Tätigkeit als vorher, durch die Ausbildung und abgeschlossenen Prüfungen zum MCSE.

Durch die Neuen Änderungen in den Tarifen wurde mir gesagt muss ich nicht mehr 38,5 Stunden arbeiten sondern nun 40 St. Außerdem fällt somit das Wihnachtsgeld und das Urlaubsgeld weg. Das wäre bei allen so die einen Neuen Vertrag beim Land abschliessen wurde mir gesagt.

Fragende Grüße
Jana

Dankende Grüsse :smile:

Sven

Hallo Sven,

ich würde mal behaupten, dass du keinen neuen Vertrag unterschreiben musst, sondern eine ganz normale Höhergruppierung bekommst.

Aber warum gehst du nicht einfach zum Personalrat und fragst dort nach? Gerade im Öffentlichen Dienst sind sie doch für solche Fragen da und setzen sich für dich ein.

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo Sven,

bin ebenfalls Angstellter im öffentlichen Dienst.

Arbeite auch im EDV-Bereich.

Den MCSE (den ich auch habe) kannst du Dir im Rahmen der BAT-Vergütung
auf´s Klo hängen.

Im BAT (EDV-Bereich) sind die Stellen ganz klar bewertet.
Bin selbst vor 1 Jahr höhergruppiert worden.
Für bestimmte BAT Gruppen müssen bestimmte Funktionen erfüllt sein.

z. Bsp. BAT IVB selbständiges durchführen von (Teil)Projekten etc.

für BAT IVA müssen die 3 Mitarbeiter unterstellt sein. (Weisungsbefugnis) etc.

Wie kommst du zu deiner Höhergruppierung über Fallgruppenaufstieg oder
über Neubewertung deiner Stelle ??

Ein neuer Arbeitsvertrag ist meines Wissens nicht notwendig !!

Gruß

HAns

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Hallo Sven,

Bin Angestellter.
Nein, ich habe nicht den Arbeitsort gewechselt, arbeite als
Systemverwalter, und übernehme nun schon ne ganze weile
einfach höher wertige Tätigkeit als vorher, durch die
Ausbildung und abgeschlossenen Prüfungen zum MCSE.

Durch die Neuen Änderungen in den Tarifen wurde mir gesagt
muss ich nicht mehr 38,5 Stunden arbeiten sondern nun 40 St.
Außerdem fällt somit das Wihnachtsgeld und das Urlaubsgeld
weg. Das wäre bei allen so die einen Neuen Vertrag beim Land
abschliessen wurde mir gesagt.

WER hat Dir das denn gesagt??? Der BAT ist jedenfalls dahin gehend nicht geändert worden. Und wenn ich jetzt nicht einem völligen Denkfehler unterliege, besoldet auch das Land Niedersachsen immer noch nach BAT.

Beamte (aber Du bist ja keiner) sind auf 40 Wochenstunden höhergesetzt, ihr Urlaubsgeld gestrichen und ihr Weihnachtsgeld auf um die 60 % gekürzt worden.

Trifft alles auf Dich nicht zu.

Wende Dich, falls Deine Personalstelle mit so einem Neuvertrag an Dich herantritt, an Deinen Personalrat oder Deine Gewerkschaft. Hilfsweise investiere einige Euro bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht.

LG
Jana

Hallo Sven,

Bin Angestellter.
Nein, ich habe nicht den Arbeitsort gewechselt, arbeite als
Systemverwalter, und übernehme nun schon ne ganze weile
einfach höher wertige Tätigkeit als vorher, durch die
Ausbildung und abgeschlossenen Prüfungen zum MCSE.

Durch die Neuen Änderungen in den Tarifen wurde mir gesagt
muss ich nicht mehr 38,5 Stunden arbeiten sondern nun 40 St.
Außerdem fällt somit das Wihnachtsgeld und das Urlaubsgeld
weg. Das wäre bei allen so die einen Neuen Vertrag beim Land
abschliessen wurde mir gesagt.

WER hat Dir das denn gesagt??? Der BAT ist jedenfalls dahin
gehend nicht geändert worden. Und wenn ich jetzt nicht einem
völligen Denkfehler unterliege, besoldet auch das Land
Niedersachsen immer noch nach BAT.

Beamte (aber Du bist ja keiner) sind auf 40 Wochenstunden
höhergesetzt, ihr Urlaubsgeld gestrichen und ihr
Weihnachtsgeld auf um die 60 % gekürzt worden.

Es ist schon richtig, dass NEU beschäftigte Angestellte zu anderen Konditionen arbeiten, da die Tarifverträge gekündigt wurden. In unserer Firma (öffentlicher Dienst) bekommen die Angestellten, die neu eingestellt werden kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld mehr. Allerdings ist es bis jetzt bei den 38,5 Wochenstunden geblieben.

Ich denke, dass der Fragesteller einiges durcheinander geworfen hat.

Phoebe

Trifft alles auf Dich nicht zu.

Wende Dich, falls Deine Personalstelle mit so einem Neuvertrag
an Dich herantritt, an Deinen Personalrat oder Deine
Gewerkschaft. Hilfsweise investiere einige Euro bei einem
Anwalt für Verwaltungsrecht.

LG
Jana

Hallo Phoebe,

stehe weiterhin auf dem Schlauch:

Es ist schon richtig, dass NEU beschäftigte Angestellte zu
anderen Konditionen arbeiten, da die Tarifverträge gekündigt
wurden.

Irgendwie gilt ja wohl immer noch das Gleichheitsprinzip. Meines Wissens ist es nicht rechtens, wenn ein Teil der Belegschaft Gratifikationen bekommt, der andere Teil aber nicht. Öffentlicher Dienst hin oder her…

Jana *grübel*

Hallo Jana,

tja, es ist so wie ich schrieb. Aufgrund der Kündigung von Tarifverträgen, sind in neuen Verträgen kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld mehr enthalten.

Von was für einem „Gleichheitsprinzip“ redest du?! Ich habe das im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst noch nie gehört. Zur Zeit ist alles eher sehr „ungleich“ im ÖD. Bei uns müssen die Beamten zum Beispiel seit einem Jahr eine 41,0 Stunden Woche schieben, während die Angestellten noch die 38,5 Stunden Woche haben. Ich kann kein Gleichheitsprinzip entdecken.

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo Jana,

hier noch ein paar Links zum Thema „Kündigung der Weihnachts- und Urlaubsgeldtarifverträge“.

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x000ed072

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x000fb8d8;internal&a…

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo Phoebe,

tja, es ist so wie ich schrieb. Aufgrund der Kündigung von
Tarifverträgen, sind in neuen Verträgen kein Urlaubsgeld und
kein Weihnachtsgeld mehr enthalten.

Jetzt endlich DER Durchblick bei mir :smile:

Die Tarifverträge sind gekündigt worden. So weit - so schlecht. ABER: So lange keine neuen Einigungen erzielt sind, behalten sie dennoch praktisch weiterhin ihre Gültigkeit.

Aus beiden von Dir angegebenen Links ist Deine Schlussfolgerung nicht ersichtlich, dass neue Arbeitsverträge keine Gratifikationsregelungen wie die alten enthalten werden. Außerdem steht in den Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes sowieso immer nur drin, dass der-und-der Tarifvertrag gilt (bei Angestellten stünde dann eben zum Beispiel: § XYZ BAT).

Von was für einem „Gleichheitsprinzip“ redest du?!

Freies Zitat einer (von vielen) Rechtsanwaltskammer: Wird in einem Betrieb, welcher Art auch immer, Weihnachtsgeld gezahlt, müssen es alle Arbeitnehmer bekommen, es sei denn, der Arbeitgeber hat es ausdrücklich von den Leistungen einzelner abhängig gemacht.

Das ist im Übrigen genau das, was ver.di ja (nicht ganz zu Unrecht) unterstellt.

Darum wird noch gekämpft! Es ist also alles anhängig! Aber einfach mal so den Tarifvertrag kündigen und dann sämtliche Rechte sowieso aushebeln - das funktioniert nicht, auch und vor allem nicht im öffentlichen Dienst!

Ich habe
das im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst noch nie
gehört.

-) Ist ein AG wie jeder andere auch.

Zur Zeit ist alles eher sehr „ungleich“ im ÖD. (…)

Vorsicht: Beamte sind keine Angestellten des öffentlichen Dienstes, streng genommen sind sie nicht einmal Arbeitnehmer!!! Da muss ganz krass getrennt werden.

Bei uns
müssen die Beamten zum Beispiel seit einem Jahr eine 41,0
Stunden Woche schieben, während die Angestellten noch die 38,5
Stunden Woche haben. Ich kann kein Gleichheitsprinzip
entdecken.

Das ist ein super-schönes Beispiel für meine eingehende Sätze: Bei Beamten hat der Staat eine gewisse Freiheit. Bei Arbeitnehmern aber eben nicht, deshalb konnte da nicht so einfach gekürzt und gestrichen werden. Nicht, dass das nicht angedacht war :smile:

Momentan aber streiten sich Gewerkschaft und Dienstherr über das weitere Vorgehen. Das ist ein unangenehmer Schwebezustand. Mit der Kündigung der Tarifveträge ist erreicht worden, dass für Verhandlungen die Grundlage entzogen worden ist. In erster Linie heißt das, dass sich der Bund/die Länder damit zeitlichen Raum verschafft haben, denn turnusmäßige Tarifverhandlungen hätten jetzt angestanden und man wollte erst die Reformgesetze durchgedrückt wissen, um auf deren Grundlage neue „Ideen“ einbringen zu können.

Das sind rechtliche Nettigkeiten.

Deine Schlüsse daraus zu ziehen, ist aber schlicht und ergreifend falsch, wenn auch verständlich.

LG
Jana

Hallo Jana,

wie schön, dass du es so genau weißt. Leider sieht es in der Realität anders aus. Wahrscheinlich kommt es darauf an, wie dies von Behörde zu Behörde geregelt ist. Ich kenne die Praxis, dass neu eingestellte Angestellte, seit der Kündigung der genannten Tarifverträge kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr bekommen. Traurige, aber reale Wahrheit.

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jana,

Die Tarifverträge sind gekündigt worden. So weit - so
schlecht. ABER: So lange keine neuen Einigungen erzielt sind,
behalten sie dennoch praktisch weiterhin ihre Gültigkeit.

Nein. Sie behalten leider nur Gültigkeit für diejenigen, die schon vor der Kündigung dort gearbeitet haben. Für alle neu eingestellten gilt der gekündigte Tarifvertrag nicht, deshalb sind sie gerade in Bezug auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Arbeitszeit schlechter gestellt.

Außerdem steht in den Arbeitsverträgen des öffentlichen
Dienstes sowieso immer nur drin, dass der-und-der Tarifvertrag
gilt (bei Angestellten stünde dann eben zum Beispiel: § XYZ
BAT).

‚Steht sowieso immer‘ gilt nicht für neu Eingestellte. Was sollte denn auch gelten, wenn der Tarifvertrag gar nicht mehr existiert, weil gekündigt?

Freies Zitat einer (von vielen) Rechtsanwaltskammer: Wird in
einem Betrieb, welcher Art auch immer, Weihnachtsgeld gezahlt,
müssen es alle Arbeitnehmer bekommen, es sei denn, der
Arbeitgeber hat es ausdrücklich von den Leistungen einzelner
abhängig gemacht.

Sorry.
a) Das gilt nicht für Beamte/Angestellte. Beamte sind immer außen vor.
b) Es gilt erst recht nicht in Bezug auf Urlaubsgeld und Arbeitszeit.
c) Es gilt nicht für Neuverträge, wenn in diesen ausdrücklich etwas anderes steht.
d) Das Urteil bezog sich IMHO darauf, daß das Weihnachtsgeld in einem Betrieb selektiv nicht mehr bezahlt wurde. Vorher bekam es jeder, dann auf einmal nur noch nach Leistung. Genau das war nicht erlaubt. Hier geht es aber nicht um bestehende Verträge (die ‚Altangestellten‘ bekommen ja weiterhin ihr Weihnachtsgeld).

Das ist im Übrigen genau das, was ver.di ja (nicht ganz zu
Unrecht) unterstellt.
Darum wird noch gekämpft! Es ist also alles anhängig! Aber
einfach mal so den Tarifvertrag kündigen und dann sämtliche
Rechte sowieso aushebeln - das funktioniert nicht, auch und
vor allem nicht im öffentlichen Dienst!

Es geht nicht für alte Arbeitsverträge. Aber selbstverständlich für neu abgeschlossene.

Gruß
Axel (Angestellter im öD, IANAL)