Vorspann:
Herr B ist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Er hat drei Kinder.
Das Kindergeld wird ihm direkt von der Familienkasse und nicht vom Arbeitgeber bezahlt.
Bei der Umstellung von BAT zu TVÖD gab es eine Besitzstandswahrung, er bekommt also das gleiche Gehalt wie vorher, obwohl es im TVÖD keinen von der Kinderzahl abhängigen „Ortszuschlag“ gibt.
Die Höhe des Ortszuschlags war abhängig von der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
Frage:
Wenn eins der Kinder nun kein Kindergeld mehr bekommt (vorübergehend, weil ein Kind längere Zeit jobbt oder auf Dauer, weil ein Kind nicht mehr in Ausbildung ist): Muss Herr B dann den AG über die jeweiligen Ändereungen beim Kindergeld informieren?
Und bekommt er dann, wie es beim BAT üblich gewesen wäre, weniger Kindergeld?
Oder ist der Besitzstand „eingefroren“ und unveränderlich, weil es im TVÖD keine Berücksichtigung von Kindern gibt?
Gruß JoKu