BAT, Vergütung bzw. Rückzahlung von Weihnachtsgeld

Hallo,
ich hoffe, jemand kennt sich ein bisschen damit aus.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Meiner Ansicht nach bin ich viel zu niedrig eingruppiert und hoffnungslos unterbezahlt.
Zählt denn wirklich nicht, dass ich was drauf hab.
Wie sind denn da die Regelungen. Kennt jemand einen Link?

Es ärgert mich, dass eine Kollegin, die die Kunst des Nichtarbeitens erfunden hat, wesentlich mehr verdient als ich, und ich bin immer nur am Rennen.

Ausserdem bin ich auf Arbeitssuche. Evtl. ergibt sich etwas wieder im öffentlichen Dienst. Muss man da, bzw. bis zu welchem Zeitraum das Weihnachtsgeld zurückzahlen.

Danke

Herzliche Grpße
Sara

Hallo Sarah,
ich probier’s mal,

ich hoffe, jemand kennt sich ein bisschen damit aus.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Meiner Ansicht nach bin
ich viel zu niedrig eingruppiert und hoffnungslos
unterbezahlt.

Wer im öD ist das nicht?

Zählt denn wirklich nicht, dass ich was drauf hab.
Wie sind denn da die Regelungen. Kennt jemand einen Link?

Bei Bezahlung nach BAT zählt die Stelle auf der du sitzt (oder rennst :wink: ), nicht dein Können. Die Stellen sind nach ihrer Aufgabe und ihrem Inhalt bewertet.

Es ärgert mich, dass eine Kollegin, die die Kunst des
Nichtarbeitens erfunden hat, wesentlich mehr verdient als ich,
und ich bin immer nur am Rennen.

So etwas gibt es leider immer und überall.

Ausserdem bin ich auf Arbeitssuche. Evtl. ergibt sich etwas
wieder im öffentlichen Dienst. Muss man da, bzw. bis zu
welchem Zeitraum das Weihnachtsgeld zurückzahlen.

Bei Kündigung innerhalb der ersten drei Monate (bis 31.3. einschließlich !!!) eines Jahres muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden.
Falls die neue Stelle wiederum im öffentlichen Dienst ist, muss es m.W. nicht zurückgezahlt werden, zumindest musste meine Frau es damals nicht, nachdem wir dem alten Arbeitgeber dies mitgeteilt hatten.
Sonst frag doch mal beim Betriebs- sorry Personalrat nach.
(Vielleicht solltest du bei der nächsten Stelle mal eine Gewerkschaftsmitgliedschaft in Betracht ziehen)

Danke

Bitte

Bis dann, und viel Erfolg
Gruß
HaWeThie

Hallo Sarah,

… Wie sind denn da die Regelungen. Kennt jemand einen Link?

Die Regelungen im BAT bez. der Eingruppierung sind ziemlich kompliziert und lassen oft auch einen ziemlichen Spielraum als Ermessen zu. Da gleicht kein Fall dem anderen. Wichtig ist neben dem erlernten Beruf (im technischen Bereich zB Techniker, Zeichner, Ing., im Verw.bereich Vw.angestellte, Bürokauffrau …) die Art der ausgeübten Tätigkeit. Dabei kommt es weniger auf die Menge an (100 Anträge am Tag machen nicht mehr aus als 10 Anträge am Tag, leider) als auf einfach gesagt die Schwierigkeit der Arbeit. Der entsprechende BAT-Teil benötigt bei unserer Sammlung einen Band (dick), daher kann ich Dir mit einer allgemeinen Auskunft leider nicht weiterhelfen.
Wenn Du aber meint, hier nicht korrekt eingruppiert worden zu sein, wende Dich doch an Deinen Personalrat. Wenn Du auf einer größeren Behörde mit einem freigestellten Personalrat arbeitest, sind die meistens recht fit in solchen Sachen, Personalräte kleinerer Verwaltungen können ja mal bei der ötv fragen.

Muss man da, bzw. bis zu
welchem Zeitraum das Weihnachtsgeld zurückzahlen.

Das ist ein wenig einfacher:

Der Angestellte erhält im Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn er

  1. am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht und nicht für den ganzen Monat Dezember ohne Vergütung zur Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit beurlaubt ist,

  2. seit dem 1. Oktober ununterbrochen als Angestellter, Arbeiter, Beamter, Richter, Soldat auf Zeit, Berufssoldat, Arzt im Praktikum, Auszubildender, Praktikant, Schülerin/Schüler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe oder Hebammenschülerin/Schüler im öffentlichen Dienst gestanden hat oder im laufenden Kalenderjahr insgesamt 6 Monate bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gestanden hat oder steht und

  3. nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet, § 1 des TV über eine Zuwendung für Angestellte (Zuwendungs-TV).

Viel Erfolg !

pingoin