Batterien ausgelaufen

Angenommen es wurde eine MP3-Player verkauft. Der Käufer gibt an, dass auf dem Transportweg die sich im Gerät befindlichen, noch sehr neuen, Batterien ausgelaufen seien und er das Gerät nicht mehr haben möchte. Eine Reinigung käme für ihn nicht im Frage, auch könne er nicht sagen, ob das Gerät noch funktioniere. Augenscheinlich ist auch keine Flüßigkeit in das Gerät selbst eingedrungen, sondern im Batterieschacht verblieben.

Müsste der Verkäufer das Gerät zurück nehmen?

In der Auktion stand im Kasten „Rüchnahme“: „Verkauf von Privat, keine Garantie und keine Rücknahme.“ Der Versand erfolgte versichert als Paket.

Der Verkäufer hatte bisher auch keine Kenntnis davon, dass in der Gerät eingelegte Batterien eine Möglichkeit der Beschädigung sind.

Klar, aus Kulanz könnte man die Ware zurück nehmen, aber wäre dem Käufer eine Reinigung zuzumuten?

etwas OffTopic

Der Verkäufer hatte bisher auch keine Kenntnis davon, dass in
der Gerät eingelegte Batterien eine Möglichkeit der
Beschädigung sind.

NIE, Nie, Nie lässt man Batterien in einem Gerät. Wenn du etwas neu kaufst sind die Batterien separat verpackt. die „Flüssigkeit“ ist stark korrosiv. Ich würde das Gerät auch nicht wollen, wenn ich ein intaktes gekauft hätte. Niemand weiss wo sie Säure überall hin ist und was für Folgeschäden noch kommen können…

Ich bestelle auch oft Elektronik als Neuware. Seit einigen Jahren kommt es dabei immer häufiger vor, dass auch dort Batterien (AA und AAA) bereits in das Gerät eingelegt sind. Dabei wird lediglich ein Scheibchen Papier zwischen einen Kontakt und einer Batterie gelegt, der vorher entfernt werden muss. So ein _absoluter_ Fehltritt kann das also nicht sein.

Hattest DU Papier eingelegt?
Ich kann nur Sagen dass All die Blitzgeräte, Kameras, MD-Player etc dieich mit ausgelaufenen Batterien bekam ziemlich widerlich waren und Schäden durch die Säure verhehrend sein können. wenn Kabelverbindungen, Lötstellen oder Platinen ws abbekommen… ich würd so ein Gerät max 50% von dem bezahlen wie für ein intaktes, weil das Risiko zu gross ist. Die Säure muss so schnell wie möglich neutralisiert werden… spülen, spülen…

JS

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Hattest DU Papier eingelegt?

Was soll das Papier gegen auslaufende Batterien helfen? Meiner Meinung nach dient es alleine dazu, den Stromfluss zu unterbrechen um die Batterien nicht zu entladen, vom Einlegen der Batterien bei der Herstellung bis zum Verkauf an den Kunden kann es sehr lange dauern.

Wie dem auch sei, das war auch gar nicht meine Frage, in Zukunft werde ich keine Batterien mehr einlegen.

Meine Frage ist, wie es rechtlich aussieht.
Ich vermute, dass -rein rechtlich- der Käufer hier der „Dumme“ ist, da er bei einem Kauf von Privat das Versandrisiko trägt. Oder seht ihr das anders?

moin,

Ich vermute, dass -rein rechtlich- der Käufer hier der „Dumme“
ist, da er bei einem Kauf von Privat das Versandrisiko trägt.
Oder seht ihr das anders?

da es sich nicht um einen üblichen versandschaden handelt, sondern eher der versender der „dumme“ war, indem er die batterien nicht aus dem gerät genommen hat, halte ich die rechtslage zumindest für zweifelhaft. vielleicht solltest du noch mal die experten im rechtsbrett befragen?

gruß,
tommy

Was soll das Papier gegen auslaufende Batterien helfen? Meiner
Meinung nach dient es alleine dazu, den Stromfluss zu
unterbrechen um die Batterien nicht zu entladen, vom Einlegen
der Batterien bei der Herstellung bis zum Verkauf an den
Kunden kann es sehr lange dauern.

k.A. ich weiss es nicht, aber du schienst das ja plausibel zu finden…

Meine Frage ist, wie es rechtlich aussieht.

daher nannte ich meine Antwort wie sie im Titel heisst…

Aber: ICH würde ein Gerät mit ausgelaufenen Batterien als zumindest teildefekt und im Wert deutlich eingeschränkt ansehen. Das verbleiben lassen der Batterien im Fack würde ich als… fahrlässig (auch unbewusst) einstufen (Unwissenheit schützt vor usw. …)

Ich vermute, dass -rein rechtlich- der Käufer hier der „Dumme“
ist, da er bei einem Kauf von Privat das Versandrisiko trägt.
Oder seht ihr das anders?

Was hat das VERSANDRisiko damit zu tun, hat der VERSAND die Batterien drin gelassen? Der Käufer Hat Ware in wie beschrieben einwandfreiem Zustand gekauft. Der VK hat die Ware beschädigt in dem er sie mEn unsachgemäss verpackt hat, indem er die Batterien drinliess.

Wandlung und Rücknahme wäre das Mindeste was ICH als K erwarten würde.
Der VK kann ja putzen was durch seine Nachlässigkeit versaut wurde und es nochmal versuchen, nur sind eben Folgeschäden nicht auszuschliessen wie verstärkte Korrosion überall wo die Säure hinkam…

so würde ICH als Käufer das sehen, und als Verkäufer ehrlich gesagt auch…

JS

Moin,

In der Auktion stand im Kasten „Rüchnahme“: „Verkauf von
Privat, keine Garantie und keine Rücknahme.“ Der Versand
erfolgte versichert als Paket.

Der Käufer will ja auch nicht zurückgeben und Garantie betrifft das sowieso nicht. Bestenfalls Gewährleistung, und die war nicht ausgeschlossen.
Ausgelaufene Batterien würde ich schon als Sachmangel ansehen.
Siehe auch http://www.rechtswoerterbuch.de/rw/definition.asp?Mo…

Der Verkäufer hatte bisher auch keine Kenntnis davon, dass in
der Gerät eingelegte Batterien eine Möglichkeit der
Beschädigung sind.

Das ist als Argument aber unbrauchbar.

Klar, aus Kulanz könnte man die Ware zurück nehmen, aber wäre
dem Käufer eine Reinigung zuzumuten?

Nein. Eine Reinigung kann u.U. vergeblich sein.
Und dann geht die Streiterei los ob die Reinigung den Schaden nicht noch vergrössert hat.

Gruss Jakob

Hm, das wird das wohl so sein… Danke für die Auskunft.

Hab den Käufer geschrieben, dass ich das Gerät zurück nehme.

MOD: Bitte im Rechtsbrett weiter owT