Batterien liefen kurz nach Kauf aus u. zerstörten

Jemand hat in einem Discounter Batterien zu einem Schnäppchenpreis gekauft und diese in seine Computermaus eingesetzt. Die Batterien sind etwa 2 Wochen nach dessen Kauf und vier Tage nach dem Einsetzen in die Maus ausgelaufen und haben die teure Funkmaus kaputt gemacht.

Wen kann der Betroffene jetzt dafür verantwortlich machen?? Der Hersteller der Batterien ist in den Niederlanden und der Discounter wird wahrscheinlich versuchen jede Schuld von sich zu weisen. Er möchte aber seine Maus im Wert von 45 € ersetzt bekommen.

Hi,

Batterien und Akkus sind von der Garantie ausgeschossen.
Jemandem wird die Funkmaus leider nicht ersetzt.
Jemand müsste beweisen das weder durch falsche Lagerung oder
Gebrauch die Batterien ausgelaufen sind. Das kann er nicht
Der Beweis wo die Batterien gekauft wurden und wie alt die Dinger sind ist das nächste unüberwindliche Problem.

nicki

Kopfschüttel
Hallo,

kannst Du auch Quellen für den Unsinn, den Du schreibts, nennen ?

Das hat nichts mit Garantie zu tun sondern mit Gewährleistung. Und dabei ist es völlig irrelevant ob es sich um Batterien, einen Kernreaktor, ein Flugzeugtriebwerk oder einen Bleistift handelt.
Sofern der Schaden durch einen Sachmangel an den Batterien entstanden ist und es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, dürfte der Verkaüfer für diesen Mangelfolgeschaden haften.
Wo und wann die Batterien gekauft wurden sollte sich über einen Kaufnachweis (Kassenbon, Rechnung) belegen lassen.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Wo und wann die Batterien gekauft wurden sollte sich über
einen Kaufnachweis (Kassenbon, Rechnung) belegen lassen.

Es dürfte allerdings schwer nachzuweisen sein, daß genau die Batterien den Schaden verursacht haben, die am Kassenbon draufstehen.

Gruß
Edith

Theorie vs. Praxis
Hi,

kannst Du auch Quellen für den Unsinn, den Du schreibts,
nennen ?

wir haben es hier mit einem geradezu klassischen Fall einer Kollision zwischen praktischem und theoretischem Recht zu tun. Nach der Theorie hat der Käufer Anspruch aus Sachmangelhaftung usw. usf. In der Praxis jedoch tun sich da gewisse Probleme auf - wie Edith schon schrieb. Sind die defekten Batterien die, die die neulich in dem Laden erworben wurden. Ist die Funkmaus an den besagten Batterien verreckt oder hat der Kunde die Batterien erworben, als das Ding schon defekt war usw.

Wenn man das nicht vor Gericht klären will - wo alles bei rauskommen kann -, muß man auf die Kulanz des Geschäftes hoffen.

Gruß,
Christian

Erstmal Danke für die vielen Antworten!!

Der Kassenbon der Batterien ist zum Glück noch vorhanden. Und auf der Verpackung der Batterien ist ein Preisschild aufgeklebt, an dem sich auch erkennen lässt, dass die Batterien aus diesem bestimmten Discounter stammen. Außerdem hat er die ausgelaufenen Batterien als „Beweismittel“ aufgehoben. Sodass sich ziemlich eindeutig feststellen lässt, dass diese Batterien vor kurzer Zeit in dem besagten Geschäft gekauft worden sind.

Außerdem ist auf den Batterien das Haltbarkeitsdatum 12/2006 eingeprägt.

Mir drängen sich dabei aber drei weitere Fragen auf:

Wie sieht es jetzt mit Garantie, Gewährleistung und Haltbarkeitsdatum aus?

Muss der Betroffene beweisen, dass seine Maus durch diese Batterien kaputtgegangen ist. Dies dürfte ja ziemlich schwierig bzw. teuer werden.

Und wer muss für den Schaden haften der Verkäufer oder der Hersteller (im Ausland) oder vielleicht ein Zwischenhändler?

Mir drängen sich dabei aber drei weitere Fragen auf:

Wie sieht es jetzt mit Garantie, Gewährleistung und
Haltbarkeitsdatum aus?

Erst mal: FAQ:1152

Muss der Betroffene beweisen, dass seine Maus durch diese
Batterien kaputtgegangen ist. Dies dürfte ja ziemlich
schwierig bzw. teuer werden.

siehe oben

Und wer muss für den Schaden haften der Verkäufer oder der
Hersteller (im Ausland) oder vielleicht ein Zwischenhändler?

Für die defekten Batterien haftet zunächst der Verkäufer, für die defekte Maus der Hersteller gem. §1 Produkthaftungsgesetz:
http://www.gesetze.2me.net/prod/prod0001.htm

Gruß,
Christian

Produkthaftung ?

Für die defekten Batterien haftet zunächst der Verkäufer, für
die defekte Maus der Hersteller gem. §1 Produkthaftungsgesetz:
http://www.gesetze.2me.net/prod/prod0001.htm

Na, na,

erklär mir mal, wie du hier das Produkthaftungsgesetz anwenden willst, erst recht gegen den Hersteller der Maus, der ja für das ganze Elend gar nichts kann. Zudem liegt die Beweislast hier immer beim Anspruchsteller und das Gesetz hat eine Selbstbeteiligung von 500,- pro Fall bei Sachschäden vorgehen.

Nein, da muss, wenn überhaupt, der Sachmangel des BGB herhalten.

Gruß

Matthias

hallo.

Jemand hat in einem Discounter Batterien zu einem
Schnäppchenpreis gekauft und diese in seine Computermaus
eingesetzt. Die Batterien sind etwa 2 Wochen nach dessen Kauf
und vier Tage nach dem Einsetzen in die Maus ausgelaufen und
haben die teure Funkmaus kaputt gemacht.

dieser jemand hat doch hoffentlich nicht batterien in eine funkmaus mit docking-station eingesetzt, in die nur akkus reindürfen? :wink:

Wen kann der Betroffene jetzt dafür verantwortlich machen??

auch batterien haben ein „mindesthaltbarkeitsdatum“, das i.d.r. auf der verpackung aufgedruckt ist (zumindest bei markenware).
abgelaufene artikel aus dem sortiment zu nehmen ist sache des discounters.

Der Hersteller der Batterien ist in den Niederlanden und der
Discounter wird wahrscheinlich versuchen jede Schuld von sich
zu weisen. Er möchte aber seine Maus im Wert von 45 € ersetzt
bekommen.

bei einem streitwert von 45 euro wird dieser jemand auf dem rechtsweg keine chance haben. er ist also auf die kulanz des herstellers/des händlers angewiesen. und wenn dieser nicht will -> pech gehabt.

gruß

michael

Hi,

erklär mir mal, wie du hier das Produkthaftungsgesetz anwenden
willst, erst recht gegen den Hersteller der Maus, der ja für
das ganze Elend gar nichts kann. Zudem liegt die Beweislast
hier immer beim Anspruchsteller und das Gesetz hat eine
Selbstbeteiligung von 500,- pro Fall bei Sachschäden vorgehen.

hast recht. Ich muß mir diese Artikel zwischen Tür und Angel abgewöhnen.

Gruß,
Christian

Hi,

auch wenn es so gewesen wäre.
Versuche mal in so einem Fall eine Gewährleistung durchzusetzen.
Du wirst aus dem Kopfschütteln nicht mehr herauskommen und
der Verkäufer wird sich hoffentlich nicht totlachen.

nicki

Kopfschüttel, erst recht
Hallo,

da es hier um einen fiktiven Fall geht, steht zunächst die Rechtslage und nicht die Durchsetzbarkeit im Vordergrund. Deiner Argumentation folgend könnte man immer sagen „vergiss es“.

Insofern frage ich mich, warum du dich überhaupt an der Diskussion beteiligst…

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]