Batterieverordnung Beleg über Rückgabe

Angenommen A kauft übers Internet eine Motorradbatterie. Der Verkäufer muss ihm nach der Verordnung 7,50 Euro Pfand berechnen, es sei denn, der Käufer entsorgt die Altbatterie ordnungsgemäß. Über die Entsorgung muss er dem Verkäufer einen Beleg zusenden. Dann wird das Pfand nicht berechnet oder zurückerstattet.

A fragt an verschiedenen Batterieannahmestellen an: Beim Motorradhändler um die Ecke. Der nimmt nur dann eine Batterie an, wenn auch eine neue dort gekauft wird.

Beim Baumarkt - siehe Motorradhändler.

Beim Schadstoffmobil seiner Stadt. Die nehmen zwar Altbatterien an, geben aber keine Entsorgungsbelege aus.

Frage: Wie und wo kann A seine alte Batterie ordnungsgemäß entsorgen so daß kein Batteriepfand anfällt?

§ 9 BattG

A fragt an verschiedenen Batterieannahmestellen an: Beim
Motorradhändler um die Ecke. Der nimmt nur dann eine Batterie
an, wenn auch eine neue dort gekauft wird.

Beim Baumarkt - siehe Motorradhändler.

§ 9 BattG
„(1) Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.“

ausdrucken und nochmal vorbeigehen
Wenn sie es immer noch nicht annehmen, Ordnungsamt verständigen.

Zu den Entsorgungsbelegen kann ich nichts sagen, vielleicht einfach ein Schreiben aufsetzen mit „Hiermit bestätigen wir, dass wir die Batterie zurückgenommen haben bla bla“.
dann freundlich um Unterschrift bitten.

Gruß
Paul