Bau-Eigenleistungsbewertung durch das FA

Hallo, in welcher Höhe bewerten die Finanzämter die verschiedenen Eigenleistungen beim Häuslebau, wenn das Objekt verkauft wird (Spekulationssteuer…)?
Wie muß der Bauherr das nachweisen?
Gibt es eine Std./Euroliste für verschiedene Gewerke?

Servus,

Eigenleistungen gehören nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Nur das dabei verwendete Material.

Zum Nachlesen § 23 Abs. 3 EStG:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html

Es geht dabei übrigens nicht um eine besondere Steuer, eine „Spekulationssteuer“ gibt es nicht. Zu besseren Ergebnissen führt eine Suche mit dem Begriff „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“.

Schöne Grüße

MM