Bau einer Lagerhalle - Umnutzung in Reithalle

Zum Bau einer Stroh- und Lagerhalle wurde ein Bauantrag gestellt und genehmigt. Zwischenzeitlich hat sich ein Interessent gefunden, der gerne dort seine Reitschule betreiben möchte. Die Halle wurde errichtet. Problem: Das Bauamt hat nun folgendes als „Schwarzbau“ bemängelt.

  1. Bau der Halle 20 m südlich (aufgrund eines Hochspannungskabels im Boden)
  2. Paddocks unter dem Vordach
  3. Sandboden anstatt Betonboden

Meine Frage was kann man nun erwarten, da das Bauamt auch schon mit einer Stilllegung droht?

Hallo!

Rein formal(es ist aber keine Formalität,Bauamt kann auch ablehnen) muss man einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.
Denn genehmigt war Lagerhalle,nun soll eine Reitschule mit Pferdestall daraus werden.

Im Zuge dieser Änderung kommt heraus,der ursprüngliche Bau ist abweichend von Baugenehmigung errichtet. Das müsste man versuchen,nachträglich zu begründen,warum Lage anders sein musste.
(Übrigens,Hochspanungskabel auf Privatgelände ?).

Und die Umbauten für Reitzwecke ergeben sich aus der Nutzungsänderung,die man beantragen muss.

Wirkliche Problem sehe ich da nicht. Außer,es ist im Außenbereich wo nur Landwirte Ausnahmen zur Bebauung bekommen. Eine Reitschule mit Stall hätte diese Halle dort womöglich nie errichten dürfen,dann wird es mit der Nutzungsänderung auch schwer.

MfG
duck313

Danke für die Antwort. Ja, es ist ein Hof im Außenbereich, also „vorm“ Ortsschild.

Meine Frage wäre noch: Wieso spielt es eine so große Rolle, was in so einer Halle gemacht wird? Also ich meine, so Auflagen für Stroh, sind doch bedeutend höher oder? Brandgefahr etc.?

Hallo!

Weil für jede Nutzungsänderung u.U. andere Bestimmungen greifen könnten, die berücksichtigt werden müssen.

Deshalb müssen die zuständigen Behörden davon Kenntnis bekommen,hier wird abweichend von der urspünglichen Lagerhalle für die und die Zwecke nun etwas anderes gemacht.
Hier werden es die ganzen Bestimmungen aus dem Bereich Tierunterbringung/Tierhaltung sein.
Es kann sein,auf einem landwirtschaftlichen Betriebgelände im Außenbereich darf man grundsätzlich auch einen Pferdestall mit Reithalle betreiben,auch wenn der unterverpachtet wird. Deshalb sollte man wohl diese Nutzungsänderung genehmigt bekommen können.

MfG
duck313