Es wird überlegt an einem 6-geschossigen Mehrfamilienhaus nachträglich einen Außenaufzug zu errichten. Ein Wohnungseigentümer hat laut Teilungserklärung das Recht dazu und hiernach auch die Betriebskosten umzulegen. Nun die Frage: Muss man dem Berechtigten Eigentümer nicht ein Bonbon anbieten, dass er den Aufzug überhaupt baut? Er muss ja investieren und kann anschließend ja nichts damit verdienen. Nach dem Motto: alle haben den Nutzen aber nur einer bezahlt. Man könnte bei einer Finanzierung ja z.B. die Schuldzinsen mit umlegen und ggf einen Teil der Tilgung.
Wer hat Erfahrung, welche Wege man hier üblicher- und sinnvollerweise geht?
Für jede Anwort schon jetzt mein herzlicher Dank!
Es wird überlegt an einem 6-geschossigen Mehrfamilienhaus
nachträglich einen Außenaufzug zu errichten. Ein
Wohnungseigentümer hat laut Teilungserklärung das Recht dazu
und hiernach auch die Betriebskosten umzulegen.
Auf wen legt er die Betriebskosten um?
Nun die Frage:
Muss man dem Berechtigten Eigentümer nicht ein Bonbon
anbieten, dass er den Aufzug überhaupt baut? Er muss ja
investieren und kann anschließend ja nichts damit verdienenlegt er
Nach dem Motto: alle haben den Nutzen aber nur einer bezahlt.
Das kommt darauf an, wie der Aufzug gebaut wird. Wenn der Aufzug z.B. nur direkt in der Wohnung des Errichters hält, hat niemand außer ihm was davon. Und der Aufzug fährt an den Schlafzimmerfenster der anderen Eigentümer vorbei.
Man könnte bei einer Finanzierung ja z.B. die Schuldzinsen mit
umlegen und ggf einen Teil der Tilgung.
Wer hat Erfahrung, welche Wege man hier üblicher- und
sinnvollerweise geht?
Für jede Anwort schon jetzt mein herzlicher Dank!
Üblicherweise bietet der Erichter den anderen gegen eine Beteiligung, eine Nutzung an.
Guten Tag, danke für die erste Antwort. Es handelt sich um ein Objekt mit Eigentumswohnungen. Wenn man bei 6 Etagen à 3 Wohnungen davon ausgeht, dass zumindest ab der 3. Etage Interesse an einem Aufzug besteht, dürfte ein Beschluss für den Bau sicher realistisch sein. Die Betriebskosten würden dann auf alle Wohnungseigentümer umgelegt.
Üblicherweise bietet … genau um diese Beteiligung geht es hier, wie hoch von den Investitionskosten ist sie insgesamt für alle Nutznießer und wie wie wird sie praktisch erhoben?
Man gründet eine Art Betreibergemeinschaft. Ber Bau wird über eine Einmalzahlung finanziert, die Betriebskosten incl.Wartung und Abschreibung nach einem verhandelten Schlüssel umgelegt.
Es wird vereinbart, dass die Bedingungen einem eventuellen Käufer der Wohnungen per Kaufvertrag aufgegeben werden.
Falls ein Mitbetreiber über eine Zwangsversteigerung ausscheidet, muss den anderen klar sein, dass die Betriebskostenanteile sich erhöhen.
gruß n.
ab der 3. Etage
Heißt das, dass die unterste Wohnung/Eigentümer kein Interesse am Bau des Aufzuges hat?
Wenn ja, wieso sollte dies/er dann an Betriebs- und Investitionskosten beteiligt werden?
MfG ramses90