Angenommen ein Freiberufler möchte auf einem in seinem Privatbesitz befindlichen unbebauten Grundstück ein privates Familienhaus errichten. In diesem Haus möchte er sich ein Arbeitszimmer einrichten, das 15% der Wohnfläche des Hauses umfaßt.
Er beabsichtigt für die Herstellungskosten des Hauses die komplette Vorsteuer zu ziehen.
Fragen
-
Der Freiberufler hat die freie Wahl, ob er das Haus zu 100% dem Betriebsvermögen zuordnet oder nur zu 15%, oder? Gibt es Vorteile/Nachteile für eine 100%-Zuordnung zum Betriebsvermögen? Ist es richtig, daß im Falle einer späteren Veräußerung im letzteren Falle nur auf die 15% die ESt gewinnerhöhend angewandt werden müßte?
-
Würde der Anteil des Hauses unter 20,000 Euro / 20% bleiben, so müßte der Hausanteil gar nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Darf trotzdem die gesamte Vorsteuer gezogen werden? Hat es Nachteile, daß ein Hausteil Betriebsvermögen wird?
-
Ist es von Bedeutung, ob das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist oder nicht? Was spielt die Formulierung „geringfügig unternehmerisch genutztes Familienhaus“ für eine Rolle? Ist es bei z.B. 50-50-Nutzung statt 89-11-Nutzung günstiger oder ungünstiger?
-
Würde ein Freiberufler in der eingangs erwähnten Situation eher versuchen, größere Räumlichkeiten als Arbeitsbereich zu nutzen (z.B. 32%) oder an der unteren Grenze (z.B. 11% betriebliche Nutzung) zu bleiben? Was wirkt sich eher steuersparend aus?
Vielen Dank im voraus,
Kajjo
