Liebes Forum,
wir haben vor, auf einem Teil unseres Grundstücks (ehemaliges Ackerland) einen Schwimmteich zu bauen. Der Teich wird voraussichtlich 130 m² groß werden, wobei der Schwimmbereich (max. 2 m tief) ca. 60 m² umfassen wird. Das Gelände ist umzäunt, so dass Fremde keinen Zutritt haben.
Wir befinden uns in Nordrhein-Westfalen.
Kann uns jemand sagen, ob wir den Bau des Teiches genehmigen lassen oder bei der Behörde anzeigen müssen?
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
Heike
Kann uns jemand sagen, ob wir den Bau des Teiches genehmigen
lassen oder bei der Behörde anzeigen müssen?
Hallo Heike,
deine Landesbauordnung sagt dazu, dass du für ein Gewässer in der Größenordnung eine Baugenehmigung benötigst.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Kannst Du mir evtl. den entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnung NRW nennen? Ich habe die Landesbauordnung bereits mehrfach durchsucht und nichts gefunden, was auf (Garten)Teiche zutreffen könnte. Aber vielleicht habe ich es auch übersehen?! Gefunden habe ich lediglich den Begriff „Wasserbecken“. Aber unter „Wasserbecken“ verstehe ich eigentlich z.B. einen Pool, den man auf das Grundstück stellt. Wo wird denn wohl dieser Begriff näher definiert?
Vielen Dank noch einmal und viele Grüße
Heike
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