Bau-/Grundstücksrecht: Wir haben in Juni 2004 Land Brandenburg ein vorderes Haus u. Grundstück vom E

Für die Eigentümer des hinteren Grundstücks (war der Verkäufer) wurde 2004 im Grundbuch beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Geh-, Fahr-, Leitungsrecht), 3 m breit über unser vorderes GS, eingetragen. Da sein Haus 1998 teilweise nicht nach Baugenehmigung gebaut wurde , muss er jetzt, zur Aktualisierung der Bauunterlagen, einen neuen Bauantrag stellen. Nunmehr verlangt das Bauamt von uns einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Landkreises (Land Brandenburg) zuzustimmen. Damit sind wir nicht einverstanden. Kennt sich jemand damit aus, welche Argumente könnten wir anführen?
Vielen Dank für Ihre Informationen.

Nunmehr verlangt das Bauamt von uns einer
Grunddienstbarkeit zugunsten des Landkreises (Land
Brandenburg) zuzustimmen. Damit sind wir nicht einverstanden.
Kennt sich jemand damit aus, welche Argumente könnten wir
anführen?
Vielen Dank für Ihre Informationen.

Hallo,

davon habe ich leider keine Ahnung.

Ich empfehle, einen Anwalt zu befragen.

Mit freundlichen Grüßen