Hi
gehen wir mal von einer gemieteten Wohneinheit von mehreren mit Gartenmitbenutzung aus.
Hallo !
Im Grund JA,und mit Zustimmung des VM sowieso.
Na ja, es gäbe da ggf. noch Abstände zum Nachbarn, und Feuerwehrdurchlässe etc. zu beachten.
Gartennutzung ist für alle,und wenn nichts vereinbart ist,wie
die aussieht,dann bräuchte man m.E. nicht einmal die
VM-Zusage.
Hmm, da würde mich mal die Wissensquelle interessieren. Für meinen Teil liegt die Oberhoheit des Gartens immer noch im Hausrecht beim Eigentümer. Deshalb ja eben die Wortwahl - Mitbenutzung -.
Denn ein „Objekt“ dieser Größe (eher klein!),ob nun fest oder
transportabel,ist doch in der normalen Gartennutzung mit drin.
Das kann auch der Eigentümer ganz anders einschätzen und es verbieten. Normal ist gar nichts zusätzlich zum Betreten mit drinn, noch nicht einmal das Behalten der dort selbst angepflanzen gewachsenen Früchte.
Was wird das schon sein,ein
Gartengrill,Springbrunnen,Skulptur,Riesengartenzwerg mit
Laterne …
Spekulationen gehören hier wohl eher weniger hin. Aber es gibt hier auch ein Plauderbrett, eben nur weiter unten.
Jeder Sonnenschirm und Gartenmöbel wären sperriger und größer
und sicher einsehbar hinzunehmen,wenn man Garten nutzen darf.
Hmm, die stehen aber nicht permanent ggf. im Wege oder vor der Fensteraussicht herum. Der Vergleich ist also unpassend.
mfG
duck313
vlg MC
PS: Wenn man es nicht genau weiss. sollte man sich auch mal zurückhalten können. Sonst sind die Antworten hier bald beliebig wertvoll.