Bau im Garten eines Mehrfamilienhauses

Hallo!

Darf ein Mieter nach Genehmigung des Vermieters einen Bau im gemeinschaftlich genutzten Garten aufstellen, auch wenn andere Mieter des Mehrfamilienhauses sich daran stören? Unter „Bau“ verstehe ich etwas, das groß ist (z. B. 1,5 hoch und 1m breit) und im Boden fest verankert ist.

Danke und Gruß,
Nic

Hallo !

Im Grund JA,und mit Zustimmung des VM sowieso.

Gartennutzung ist für alle,und wenn nichts vereinbart ist,wie die aussieht,dann bräuchte man m.E. nicht einmal die VM-Zusage.
Denn ein „Objekt“ dieser Größe (eher klein!),ob nun fest oder transportabel,ist doch in der normalen Gartennutzung mit drin.

Was wird das schon sein,ein Gartengrill,Springbrunnen,Skulptur,Riesengartenzwerg mit Laterne …

Jeder Sonnenschirm und Gartenmöbel wären sperriger und größer und sicher einsehbar hinzunehmen,wenn man Garten nutzen darf.

mfG
duck313

Hi

gehen wir mal von einer gemieteten Wohneinheit von mehreren mit Gartenmitbenutzung aus.

Hallo !

Im Grund JA,und mit Zustimmung des VM sowieso.

Na ja, es gäbe da ggf. noch Abstände zum Nachbarn, und Feuerwehrdurchlässe etc. zu beachten.

Gartennutzung ist für alle,und wenn nichts vereinbart ist,wie
die aussieht,dann bräuchte man m.E. nicht einmal die
VM-Zusage.

Hmm, da würde mich mal die Wissensquelle interessieren. Für meinen Teil liegt die Oberhoheit des Gartens immer noch im Hausrecht beim Eigentümer. Deshalb ja eben die Wortwahl - Mitbenutzung -.

Denn ein „Objekt“ dieser Größe (eher klein!),ob nun fest oder
transportabel,ist doch in der normalen Gartennutzung mit drin.

Das kann auch der Eigentümer ganz anders einschätzen und es verbieten. Normal ist gar nichts zusätzlich zum Betreten mit drinn, noch nicht einmal das Behalten der dort selbst angepflanzen gewachsenen Früchte.

Was wird das schon sein,ein
Gartengrill,Springbrunnen,Skulptur,Riesengartenzwerg mit
Laterne …

Spekulationen gehören hier wohl eher weniger hin. Aber es gibt hier auch ein Plauderbrett, eben nur weiter unten.

Jeder Sonnenschirm und Gartenmöbel wären sperriger und größer
und sicher einsehbar hinzunehmen,wenn man Garten nutzen darf.

Hmm, die stehen aber nicht permanent ggf. im Wege oder vor der Fensteraussicht herum. Der Vergleich ist also unpassend.

mfG
duck313

vlg MC

PS: Wenn man es nicht genau weiss. sollte man sich auch mal zurückhalten können. Sonst sind die Antworten hier bald beliebig wertvoll.

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Hallo !

Der Einwand trifft ja überhaupt nicht zu und führt Dinge dann,die in meiner Antwort als kritikwürdig angeprangert werden.
Da muss man sich schon entscheiden !

Es geht um EINEN Vermieter und um die gemeinsame(nicht näher ausgeführte) Gartennutzung. Ein Mieter stellt etwas im Garten auf,was anderen Mietern missfällt. Vermieter stimmte aber zu.

Wo ist nun das Problem ? Sollen die anderen es mit ihrem(dem einen) Vermieter klären,wenn sie meinen,es schränkt ihre Rechte laut Mietvertrag irgendwie ein.

MfG
duck313

Hallo,

Hallo!

Darf ein Mieter nach Genehmigung des Vermieters einen Bau im
gemeinschaftlich genutzten Garten aufstellen,

***Wenn den anderen Mietern des MFH ebenfalls die Gartennutzung mietvertraglich zugesichert ist, dürfte durch den „Bau“ sich die mietvertraglichen Rechte der einzelnen Mieter hinsichtlich der Nutzung des Gartens einschränken.
Zudem ist der Sinn/Zweck des „Baus“ nicht beschrieben, da nützen die Größenangaben wenig, wenn die Größe des Gartens nicht bekannt ist.

lG

auch wenn andere

Mieter des Mehrfamilienhauses sich daran stören? Unter „Bau“
verstehe ich etwas, das groß ist (z. B. 1,5 hoch und 1m breit)
und im Boden fest verankert ist.

Danke und Gruß,
Nic

Hallo!

Der Sinn des Baus ist nicht bekannt. Nehmen wir an, es handele sich um einen festinstallierten Grill.
Der Garten sei verhältnismäßig groß, sagen wir 15x15m.

Gruß,
Nic