Bau-/Nachbarschaftsrecht

Jemand hat ein Grundstück gekauft, auf dem ein altes Haus steht. An das Haus grenzt ein Schuppen des Nachbarn.

Nun möchte der Käufer das alte Haus abreissen. Da der Schuppen aber statisch an dem alten Haus steht und bei Abriss beschädigt oder gar einstürzen würde stellen sich folgende Fragen:

Darf der Käufer ohne Zustimmung des Nachbarn sein Haus abreissen?

Wer ist für die Sicherung des Schuppen zuständig?

Wer trägt die Kosten für die Abstützung des Schuppens?

Muss der Nachbar dem Käufer das Recht geben, das Grundstück des Nachbarn zu betreten um sein Haus abzureissen?

Kennt jemand entsprechende Rechtsprechung?

Im Voraus vielen Dank für die Infos.

Hallo,

generell darf man einem anderen keinen Schaden zufügen.

Darf der Käufer ohne Zustimmung des Nachbarn sein Haus
abreissen?

Wenn man denn eine Abrißgenehmigung hat, dann ja.

Wer ist für die Sicherung des Schuppen zuständig?
Wer trägt die Kosten für die Abstützung des Schuppens?

Der, der die Sicherheit des Schuppens gefährdet.

Das Nebengebäude einfach die Wand des Nachbargebäudes mitnutzen ist heute nicht mehr statthaft, war in alten Zeiten aber normal. Darum läßt sich daraus kein Rechtsanspruch ableiten. Es sei denn der Schuppen wäre in neuerer Zeit, und dann sicher ohne Baugenehmigung, gebaut worden. Dann liegt das Problem auf Seite des Nachbarn.

Muss der Nachbar dem Käufer das Recht geben, das Grundstück
des Nachbarn zu betreten um sein Haus abzureissen?

Nicht wenn es eine zumutbare andere Möglichkeit gibt.

Kennt jemand entsprechende Rechtsprechung?

Nein, ich kenne nur die Baupraxis.

Gruß Steffi

Hallo Steffi,

habe gerade mal im Nachbarschaftsgesetzt nachgeschaut. Dort steht es ähnlich beschrieben, wie Du schon sagst.

Trotzdem vielen Dank für die Hinweise.

Gruss

D.M.

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