Liebe/-r Experte/-in,
Durch den Abriss eines angrenzenden Gebäudes musste ich schon 3 Tage mein Geschäft schließen. Hab ich Recht Erstattung für meinen Verdienstausfall? Nach unzureichenden Schutz der Baufirma, die ein Stock vor dem Winter fertiggestellt hatte, ist Regen und Tauwasser in meine unverputzte Hausfassade eingedrungen und jetzt hab ich extrem feuchte
Hauswände im Geschäft. Die Baufirma hatte auch ein Regenabflussrohr abmontiert und der dadurch abfliessende Regenwasser plätschert an meine andere Hausfassade und hat schon Verfärbungen im Putz verursacht. Muss die Baufirma meine Hausfassade ganz streichen auch wenn es nur ein ca.1m2 verfärbt und durchlöchert ist ?. Da es sich um Fachwerkhaus handelt ist das faulen der Balken möglich. Ich müsste zur Trocknung einige Tage mein Geschäft schliessen, krieg ich den Lohnausfall erstattet? Muss ich es meiner Gebäudeversicherung melden? Sollte ein Gutachten von der shuldigen Baufirma gemacht werden oder soll ich jemanden beauftragen? Kann ich die Kosten für das Gutachten gleich von der schuldigen Baufirma verlangen?
Entschuldigung wenn ich mich erst jetzt melde, aber die mail ist bei mir wohl „untergegangen“. Durch eine neue Anfrage habe ich diese nun gesehen.
Ich denke Sie haben ein Recht auf Verdienstausfall - die Frage ist nur ob zu 100% oder anteilig. Dies müßte dann ein Rechtsanwalt klären.
Ich denke das würde sich auf jeden Fall lohnen - vielleicht kommen noch größere Schäden in Zukunft auf Sie zu? Hört sich ganz danach an.
MFG Octo-Juro
… ich vergaß: Schalten Sie auf jeden Fall auch Ihre Gebäudeversicherung ein. Diese haben auch Gutachter zur Hand und sind in Ihrem Falle mit Sicherheit bestrebt daß der Schaden „behoben und bezahlt wird“ durch die Baufirma. Also auch eigenes Interesse daran haben die Zahlungen gering oder auf 0 zu halten.
MFG Octo-Juro
PS: Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden (auch als Beispielfall für weitere Anfragen), was weiter geschah.