In einer Baubeschreibung bzw. Bauleistungsbeschreibung für ein Mehrfamilienhausprojekt ist folgendes geschrieben:
Heizungsregelung: Fußbodenheizung in allen Wohnräumen. Die Abrechnung erfolgt über Wärmemengenzähler im Verteiler.
Die Frage dazu: gehören die Wärmemengenzähler nun zu der Bauleistung oder nicht? Der Bauträger behauptet, die Käufer müssten die Wärmemengenzähler selbst einbauen und bezahlen.
Ja, würde ich auch so sehen. Aber die Auslegung muss im Zweifel ein Gericht vornehmen.
Es steht doch nicht . Fußbodenheizung, Regelung, Wärmemengenzähler…
als Aufzählung aller technischen Dinge die dazugehören
Sondern Abrechnung erfolgt durch WMZ. Damit ist gemeint, die Anlage ist so vorbereitet, dass man verbrauchsabhängig abrechnen kann.
das mag heute eine Selbstverständlichkeit sein, auch vorgeschrieben, bedeutet aber nicht es gehört dazu.
Schau doch mal bei den Wasseruhren (Kalt und Warm) nach. Die werden auch nicht mit dazugehören, nur die Vorbereitung, also die Unterteile und Absteller.
Diese Messgeräte müssen sowieso turnusgemäß nach 5 oder 8 Jahren ersetzt werden (Eichfrist), das müssen auch die Eigentümer zahlen.
Üblich beschafft und montiert diese Messgeräte die Hausverwaltung( Messdienstfirma, die die Abrechnung machen wird) und berechnet die Kosten über die Betriebskosten.
da steht aber auch nicht kann erfolgen, sondern erfolgt. Nun würde man den Bauträger wohl die Frage stellen können, wie die Abrechnung bei der Übergabe denn nun über den nicht vorhandenen Zähler erfolgt.
Da steht auch nicht, es wären Thermostate vorhanden. Muss man die nicht erwähnte Pumpe auch kaufen und den Heizkreisverteiler selbst installieren?
ich sagte doch, im Zweifel muss es ein Gericht entscheiden.
Und wie Du hörst, sind ja schon Käufer und Bauträger unterschiedlicher Auffassung.
Übrigens, der genannte Auszug aus Baubeschreibung ist mehr als dürftig und kann kaum so knapp gefasst sein.
Mag sein, so heißt es im Prospekt zu der Wohnanlage.
In der Regel verwenden die Abrechnungsdienstleister ihr eigenen Zähler, diese werden von diesen Eingebaut, Abgelesen und auf Funktion hin überwacht. Es wird hier nur erwähnt, wie die Abrechnung erfolgt und wo der Platz für die Zähler ist, nicht wer diese Stellt.
Es handelt sich um den wortwörtlichen Text aus der Baubeschreibung zu dem Bauprojekt
Alle Wasserzähler wurden vom Bauträger gestellt und eingebaut. Das wäre ja meiner meinung nach dann ein Widerspruch zu den genannten Argumenten.
Wenn die Wärmezähler nicht zur Bauleistung gehören, warum schreibt man dann überhaupt diesen Satz in die Baubeschreibung? Dass eine Verbrauchserfassung erfolgen muss , ergibt sich schon aus der Heizkostenverordnung.
Von Rauchmelder weiß ich, dass die immer vom Bauträger eingebaut werden müssen, weil die Brandschutzverordnung diese fordert. Mit den Zählern sehe ich das genau so.
Dem kann ich nicht zustimmen, Naseweis. Besonders bei Eigentumswohnungen, macht das Mieten der Wärmemengenzähler wenig Sinn, da die Mietkosten höher sind, als die Zähler zu kaufen. Gleiches gilt übrigens für Wasserzähler. Bei Mietwohnungen ist das sicherlich anders zu sehen.
und du meinst wirklich, die Eigentümergemeinschaft ist sich bereits beim Verfassen der Baubeschreibung einig, ob es und wenn ja welchen Abrechnungsdienstleister es geben wird?