wir haben letztes Jahr uns Haus durch einen Anbau erweitert. Die Bauabnahme ist bereits erfolgt, nun möchte das Bauamt aber wegen einem Carport, dass das Haus komplett eingemessen wird.
Beim ersten messen ist mir aufgefallen, dass der Abbau keine 3,50m tief ist (dies wurde uns genehmigt) sondern 3,55m.
Meine Frage, kann hier nun etwas auf uns zukommen? Obwohl der Bau schon abgenommen wurde.
Das ganze bereitet mir schon schlaflose Nächte. Vielen Dank schon mal für eure Mühe.
Das kommt ganz darauf an, wie sich diese 5cm darstellen. Wird damit fremder Grund überbaut? Werden dadurch Abstandsflächen unterschritten? Oder reden wir hier nur von 5cm im ohnehin vorgesehenen Baufenster und ohne dass hierdurch eine Überschreitung der genehmigten Flächen und Volumina erfolgt?
Geringfügige Überschreitungen kann man im Normalfall recht problemlos lösen. Aber der Teufel kann in den oben genannten Punkten stecken.
Das Bauamt möchte, dass wir das Carport neben dem Haus einmessen lassen, da wir die 9m Grenzbebauung überschreiten (das war uns so nicht bewusst). Nachbarschaftzustimmung liegt vor, dennoch möchte das Bauamt das ein Bauantrag für eine nachträgliche Genehmigung gestellt wird.
In diesem Atemzug will das Bauamt gleichzeitig, dass der neue Anbau mit eingemessen wird. Dieser Anbau ist leider größer geworden als geplant. Wie oben beschrieben.
Mir stellt sich die Frage, was kann uns im schlimmsten Fall passieren?!