was hab ich dann falsch gemacht?!
Gar nichts, ich schrieb ja nur, dass die Abnahme nicht mehr verpflichtend von Seiten der Behörde sei. D.h. es steht in ihrem Ermessen, ob sie tätig wird oder nicht. Früher war die Abnahme Pflicht, d.h. die Behörde musste kommen. Jetzt darf sie natürlich auch weiterhin, wenn sie denn will und insbesondere natürlich dann, wenn besondere Bedingungen vorliegen. Müsste jetzt nachsehen, aber ich meine mich zu erinnern, dass dies z.B. dann der Fall ist, wenn kein Architekt oder Bau-Ing. als Bauaufsicht tätig ist. Bei uns bin ich mir auch noch nicht so sicher, ob wir endgültig drum rum gekommen sind, denn unsere nur wg. Bestandsschutz genehmigte Erweiterung der Drainage um den Anbau trug sogar extra den Vermerk, dass die Anschlüsse erst nach Bauabnahme verfüllt werden dürften (ist natürlich längst alles zu).
Bei mir war der Mensch der Baubehörde insgesamt 4 mal. Drei
mal um den Bauvortschritt zu begutachten bzw. um zu prüfen, ob
die Isolierung ordnungsgemäß eingebaut wurde (Eigenleistung),
was mich einmal knapp eine Woche Verzögerung gekostet hat und
schließlich die formelle Bauabnahme.
Insgesamt hab ich denn auch drei Gebührenbescheide gekriegt,
weil einer zu uns gekommen ist.
Ist das denn rechtens?!
Ja, wenn man kommt, darf man auch Gebührenbescheide schreiben.
Es wurde übrigens ein bestehendes Dach ausgebaut (neuer
Dachstuhl) und ein Anbau von ca. 25 qm an ein bestehendes Haus
angebaut)
Bei uns ähnliche Situation: Anbau von ca. 56 m² Grundfläche und kompletter Umbau des EG mit jeder Menge neuer Fenster und Durchbrüche.
Zudem hab ich nach der Bauabnahme von der Kreisbehörde
postwendend einen Schrieb gekriegt, daß ich auf meine Kosten
einen Vermessungsing. zu beauftragen hab, damit das Kataster
aktualisiert werden kann.
Ja, ist schon korrekt so, auf den Schock warte ich auch schon 
Würden da nicht die Bauzeichnungen
reichen, es scheint ja soweit alles nach Plan gebaut worden zu
sein, sonst hätte doch der Herr der Bauaufsicht was mokiert?!
Na ja, der Mann von der Bauaufsicht misst das Gebäude ja nicht ein. Er wird bei Gefahr von Grenzabstandsverletzungen sicher mal zum Maßband greifen, aber eine richtige Einmessung ist was anderes.
Gruß vom Wiz