Bauabnahme

hallo,
wir wohnen in einer eigentumswohnung. der eigentümer hatte anfang der neunziger diese erworben und dann einen antrag auf baugenehmigung zwecks umbau beantragt. diese wurde genemigt und ausgeführt. bis heute soll angeblich keine abnahme erfolgt sein. nun meine fragen:

  1. kann oder darf eine solche wohnung dann überhaupt vermietet werden
  2. was passiert, wenn ich diese wohnung erwerbe?

Gruss
ute

Hallo Ute,

dumeinst eine baurechtliche Abnahme durch die Baubehörde? Die ist schon seit einiger Zeit nicht mehr verpflichtend. D.h. sie wird eigentlich nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt. Soll heißen, wenn du die Leute von der Bauaufsicht nicht extra zum Kaffee bittest, werden sie auch nicht kommen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,
danke für die schnelle antwort.
was passiert aber, wenn die neue eigentümerin der zweiten eigentumswohnung die leute von der bauaufsicht zum kaffee bittet?
diese glaubt nämlich das beim fussboden die sogenannte trittschutzschalldämmung nicht einmgehalten wurde. ausserdem soll die wohnung nicht nur umgebaut worden sein sondern es soll sich um einen neubau handeln.

gruss
ute

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,

Die
ist schon seit einiger Zeit nicht mehr verpflichtend. D.h. sie
wird eigentlich nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt. Soll
heißen, wenn du die Leute von der Bauaufsicht nicht extra zum
Kaffee bittest, werden sie auch nicht kommen.

was hab ich dann falsch gemacht?!
Bei mir war der Mensch der Baubehörde insgesamt 4 mal. Drei mal um den Bauvortschritt zu begutachten bzw. um zu prüfen, ob die Isolierung ordnungsgemäß eingebaut wurde (Eigenleistung), was mich einmal knapp eine Woche Verzögerung gekostet hat und schließlich die formelle Bauabnahme.
Insgesamt hab ich denn auch drei Gebührenbescheide gekriegt, weil einer zu uns gekommen ist.
Ist das denn rechtens?!
Es wurde übrigens ein bestehendes Dach ausgebaut (neuer Dachstuhl) und ein Anbau von ca. 25 qm an ein bestehendes Haus angebaut)

Zudem hab ich nach der Bauabnahme von der Kreisbehörde postwendend einen Schrieb gekriegt, daß ich auf meine Kosten einen Vermessungsing. zu beauftragen hab, damit das Kataster aktualisiert werden kann. Würden da nicht die Bauzeichnungen reichen, es scheint ja soweit alles nach Plan gebaut worden zu sein, sonst hätte doch der Herr der Bauaufsicht was mokiert?!
(Bau wurde in NW erstellt)
Gandalf

was hab ich dann falsch gemacht?!

Gar nichts, ich schrieb ja nur, dass die Abnahme nicht mehr verpflichtend von Seiten der Behörde sei. D.h. es steht in ihrem Ermessen, ob sie tätig wird oder nicht. Früher war die Abnahme Pflicht, d.h. die Behörde musste kommen. Jetzt darf sie natürlich auch weiterhin, wenn sie denn will und insbesondere natürlich dann, wenn besondere Bedingungen vorliegen. Müsste jetzt nachsehen, aber ich meine mich zu erinnern, dass dies z.B. dann der Fall ist, wenn kein Architekt oder Bau-Ing. als Bauaufsicht tätig ist. Bei uns bin ich mir auch noch nicht so sicher, ob wir endgültig drum rum gekommen sind, denn unsere nur wg. Bestandsschutz genehmigte Erweiterung der Drainage um den Anbau trug sogar extra den Vermerk, dass die Anschlüsse erst nach Bauabnahme verfüllt werden dürften (ist natürlich längst alles zu).

Bei mir war der Mensch der Baubehörde insgesamt 4 mal. Drei
mal um den Bauvortschritt zu begutachten bzw. um zu prüfen, ob
die Isolierung ordnungsgemäß eingebaut wurde (Eigenleistung),
was mich einmal knapp eine Woche Verzögerung gekostet hat und
schließlich die formelle Bauabnahme.
Insgesamt hab ich denn auch drei Gebührenbescheide gekriegt,
weil einer zu uns gekommen ist.
Ist das denn rechtens?!

Ja, wenn man kommt, darf man auch Gebührenbescheide schreiben.

Es wurde übrigens ein bestehendes Dach ausgebaut (neuer
Dachstuhl) und ein Anbau von ca. 25 qm an ein bestehendes Haus
angebaut)

Bei uns ähnliche Situation: Anbau von ca. 56 m² Grundfläche und kompletter Umbau des EG mit jeder Menge neuer Fenster und Durchbrüche.

Zudem hab ich nach der Bauabnahme von der Kreisbehörde
postwendend einen Schrieb gekriegt, daß ich auf meine Kosten
einen Vermessungsing. zu beauftragen hab, damit das Kataster
aktualisiert werden kann.

Ja, ist schon korrekt so, auf den Schock warte ich auch schon :wink:

Würden da nicht die Bauzeichnungen
reichen, es scheint ja soweit alles nach Plan gebaut worden zu
sein, sonst hätte doch der Herr der Bauaufsicht was mokiert?!

Na ja, der Mann von der Bauaufsicht misst das Gebäude ja nicht ein. Er wird bei Gefahr von Grenzabstandsverletzungen sicher mal zum Maßband greifen, aber eine richtige Einmessung ist was anderes.

Gruß vom Wiz

1 „Gefällt mir“

danke für die schnelle antwort.
was passiert aber, wenn die neue eigentümerin der zweiten
eigentumswohnung die leute von der bauaufsicht zum kaffee
bittet?

Da gibt es nur eine Möglichkeit: Anfrage bei der Bauaufsicht, ob da noch was kommt, weil ein Kaufinteressent danach gefragt hätte (dies ist unverfänglich).

Gruß vom Wiz