Bauabstand für Gartenhaus

Frage: Ist es möglich ein Gartenhaus direkt auf die Baugrenze zu errichten? Dies würde dann unmittelbar an eine bestehende Garage angrenzen. Der Eigentümer der Garage hätte somit keine Möglichkeit mehr, die Garage neu zu verputzen oder zu streichen.

Bitte nur fachkundige Antworten!

Danke…Hartmud

Da keine ausreichenden Angaben gemacht wurden, sind fachkundige Angaben nicht möglich.
Parallelen zur geschilderten Situation sind zu erkennen: Selbst auf die Grundstücksgrenze bauen, aber dem Nachbarn das gleiche verwehren. Selbst keine ausreichenden Angaben machen, aber Anforderungen stellen.

Was hilft ist der Weg zum Rechtsanwalt. der kostet allerdings und ist nicht für „lau“ zu haben.

vnA

Der Unterschied ist, daß die Garage bereits seit 40 Jahren steht. Das Gartenhaus wurde erst aber vor einigen Wochen ohne zu fragen angebaut.
Ich wollte eine fachkundige Auskunft mit Bauabstand, etc. und keine Polemik ! Dann lieber Keinen Komentar !

Hi,

wer hat denn das Problem? der Gragenbesitzer oder der Gartenhausbauer?

Eventuell ist eine Groessenangabe und das Bundesland von Interesse.

So kann doch keiner vernuenftig antworten.

Im Normalfall redet man mit dem Nachbarn bevor was gebaut wird. Denn spätestens wenn ein Bauantrag gestellt werden muss, braucht man die Genehmigung.

GvC

die zauberwörter heissen nachbarschaftsrecht und abstandflächen

von daher ist das bundesland nötig um überhaupt antworten zu können. ;o)

Hallo Hartmud,
das Baurecht (wegen der Frage der Genehmigung für das Gartenhaus) und das Nachbarrecht (Grenzbebauung, Grenzwand, Nachbarwand) des betreffenden Bundeslandes dürften hier weiterhelfen - bitte mal Google bemühen.
florestino

Ich wollte eine fachkundige Auskunft mit Bauabstand, etc. und
keine Polemik ! Dann lieber Keinen Komentar !

Warum fragst Du dannn nicht auch fachkundig?

Nachmal zum mitlesen: Baurecht und Nachbarschaftsrecht sind Länderrecht.

Du wurdest mehrfach gefragt in welchem Bundesland die Geschichte spielt.
Warum beantwortest Du eine solch leichte Frage nicht?

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Das Problem hat der Garagenbesitzer in Baden-Württemberg. Wenn der Eigentümer der Garage nicht im Haus wohnt (Wohnung vermietet) kriegt der den Bau eines Gartenhauses kaum mit ! Das Haus war innerhalb 2 Tagen erstellt. Keine Chance mit dem Nachbar zu reden.

Weil ich nicht dauernd vor dem Computer sitz !

Das Bundesland ist Baden-Württemberg.

Weil ich nicht dauernd vor dem Computer sitz !

Aha, aber zum rummosern wegen fehlender Kometenz in den Antworten hattest Du Zeit?

Hi,

Frage: Ist es möglich ein Gartenhaus direkt auf die Baugrenze
zu errichten?

Möglich ist das bestimmt. Erlaubt ganz sicher nicht. Wenn dann höchstens neben die Grenze.

Dies würde dann unmittelbar an eine bestehende
Garage angrenzen.

Aha also doch neben der Grenze. Oder steht die Garage nicht an der Grenze?

Der Eigentümer der Garage hätte somit keine
Möglichkeit mehr, die Garage neu zu verputzen oder zu
streichen.

Wo ist dann das Problem? ist doch bei jeder Grenzbebauung so. Spart man die Verputz- und Malerarbeiten.

Bitte nur fachkundige Antworten!

OK. Fachkundig war das bisher nicht. Aber wie genau das in BW ist weiss ich nicht.
Bei uns ist es so, wenn eine bauliche Maßnahme erfolgt, gehoert die genehmigt. Ohne Genehmigung ist es ein Schwarzbau. Hat denn der Nachbar eine Genehmigung? Für Grenzbebauung bräuchte man die. Bei uns auf jeden Fall. In dem Fall muesste man sogar die Erlaubnis des Nachbarn einholen. Sonst sagt das Bauamt nein.

Wenn Du nun den Frieden mit dem Nachbarn suchst, gehst einfach mal aufs Bauamt und fragst ob der Bau angemeldet ist. Kannst aber auch den Nachbarn selber fragen.

GvC

Hallo,

Bitte nur fachkundige Antworten!

Diese Antwort kann man letztendlich nur von der zuständigen Baubehörde bekommen. Neben dem (allgemeinen) Bau- und Nachbarschaftsrecht kann es noch örtliche Vorschriften, beispielsweise einen Bebauungsplan, geben. Und die notwendigen Informationen hat nur das zuständige Bauamt (bzw. die Gemeinde).
Warum nicht einfach mal anrufen?

Meine persönliche Meinung: beiderseitige Grenzbebauung ist oft der „Normalfall“. Warum deshalb einen vielleicht jahrelangen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen? Mir wäre es die Sache nicht wert. (Auch diese Aussage kann unter „fachkundige Antwort“ eingereiht werden.)

Gruß
Jörg Zabel