wir bauen zurzeit eine neue Haushälfte für uns. Dabei werden wir auch eine Fertiggarage kaufen.
In der Baugenehmigung haben wir eine Standard-Garage ( 3 x 6 m )
Wir würden jetzt aber eine minimal breitere ( 20 cm ) und längere Garage ( 1 m ) setzen wollen. Insgesamt hätte die Garage die Abmessungen 3,20 x 7 m. Der zusätzliche Meter geht nach hinten ( in den Garten ). Die 20 cm bewirken eine kleinere Lücke zwischen dem Haus und der Grundstücksgrenze. Das Baufenster wird eingehalten.
Können wir die Garage einfach so kaufen oder ist ein Nachtrag der Baugenehmigung nötig? Wenn ein Nachtrag nötig wäre, mit welchen Gebühren müssen wir rechnen?
nachsatz
wenn es sich aber doch um eine fertiggarage handelt, stellt der hersteller meist die unterlagen fürs bauamt zur verfügung.
dem bauamt geht es in erster linie eigentlich nur um die genaue lage, weil die baukörper ja nachher ins öffentliche kataster übernommen werden. und da sollten dann schon die reellen größen drin sein und nicht das was irgendwann mal beantragt, aber in der form doch nie ausgeführt wurde. ;o)
Schlage dir folgendes vor:
Besorge dir vom Garagenhersteller die zur „neu geplanten Garage“ gehörenden Unterlagen ( Zeichnungen ).
Wenn du Glück hast, zeichnen die dir die Garage auch in den Lageplan ein - falls nicht musst du das halt selber machen.
Du brauchst keinen Architekten etc. weil eine Garag ein untergeordnetes Bauteil ist.
Kannst also im Prinzip den Nachtrag formlos ( Vordrucke dafür gibts nicht ) selbst einreichen.
Gebühr ist 50,-€!
Es sei denn, du brauchst eine Abweichung vom B-Plan oder gar eine Befreiung davon. Dann wirds deutlich teurer.
Der Sachbearbeiter auf dem Bauamt kann dir das aber genau erzählen, solltest vielleicht mal hingehen und fragen. Wenn er kein Problem mit dem Standort der Garage hat, könntest du das Ding bestellen, vorher besser nicht, könnte ja sein, das du mit der breiteren Garage vielleicht die Grenze zum Nachbarflurstück überschreitest.- Das wäre quasi so eine Art Todsünde - für Bauherren!!!