Bauamt genehmigt Glaselement in Brandwand

Das Bauamt in Rheinland Pfalz hat ein Glaselement 2 x 2 m in einer Brandwand zu unserem Grundstück genehmigt.

Müssen wir das tatsäcklich so hinnehmen?

Der Bau zu unserem Grundszück war eine Scheune, nun wurde Wohnraum genehmigt, inkl. diesem großen GlaselementF 90. Alles ohne uns zu fragen!

Wir haben auf unserem Grundstück ein Einfamilienhaus gebaut. Nun befürchten wir einen Wertverlust unseres Hauses. Eine Scheune ohne Fenster ist etaws anders, als ein Wohnhaus mit großem Glaselement.

Kann man dagegen gar nichts tun?

Wir haben nun auch die Befürchtung, dass dieses Glaselement durchsichtiges Glas haben könnte. Ist das überhaupt zugelassen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Das Bauamt in Rheinland Pfalz hat ein Glaselement 2 x 2 m in
einer Brandwand zu unserem Grundstück genehmigt.
Müssen wir das tatsäcklich so hinnehmen?

Nein, euch steht der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht offen.

Der Bau zu unserem Grundszück war eine Scheune, nun wurde
Wohnraum genehmigt, inkl. diesem großen GlaselementF 90. Alles
ohne uns zu fragen!

Offenkundig war die nachbarliche Zustimmung aus Sicht des Bauamtes nicht erforderlich.

Wir haben auf unserem Grundstück ein Einfamilienhaus gebaut.
Nun befürchten wir einen Wertverlust unseres Hauses. Eine
Scheune ohne Fenster ist etaws anders, als ein Wohnhaus mit
großem Glaselement.

Tendenziell sehe ich da eher eine Wertsteigerung, aber bitte.

Kann man dagegen gar nichts tun?

Der Nachbar befürchtet einen Wertverlust seines Grundstückes, wenn er es weiterhin nur mit einer Scheune nutzen soll, nur weil ihr ein EFH auf euer Grundstück gebaut habt.

Wir haben nun auch die Befürchtung, dass dieses Glaselement
durchsichtiges Glas haben könnte. Ist das überhaupt
zugelassen?

Das kommt auf die Entfernung von der Grenze an, die müsste man dazu schon wissen.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Bei der Neuformulierung der Frage FAQ:1129 beachten.

s.

Hallo!

Das könnte man ja rechtlich klären lassen,genehmigt heisst nicht,es ist auch hinzunehmen. Als Neubau wäre es nicht denkbar ohne Zustimmung! Hier stellt man wohl auf Bestand Scheune ab,die einmal mit Zustimmung errichtet wurde.

F90 Glaselement in Grenzwand ist zulässig,Festverglasung,nicht zum Öffnen.

Und es muss undurchsichtig sein.

Allerdings darf der Nachbar ja an diese Wand anbauen und dann wäre die Lichtöffnung hinfällig. Wollte der Nachbar mit Lichtöffnung das vermeiden,dann muss er es im Grundbuch (mit Einvernehmen des Nachbarn natürlich) eintragen lassen. Dann sichert Nachbar zu ,diesen Bereich freizuhalten(gilt auch bei Besitzwechsel) und schränkt Möglichkeiten der optimalen Grundstücksnutzung ein.

MfG
duck313

Hi,

F90 Glaselement in Grenzwand ist zulässig,Festverglasung,nicht
zum Öffnen.

Und es muss undurchsichtig sein.

F90-Glas wird im Brandfall undurchsichtig (im Gegensatz zu G-Verglasung). Im Normalzustand sieht es fast aus wie normales Glas.

Und ja, das ist aus brandschutztechnischer Sicht zulässig.

Gruß Stefan

1 „Gefällt mir“

Hallo

Kann man dagegen gar nichts tun?

Könnt ihr nicht einfach einen Bretterzaun davor bauen?

Wir sind gerade in der finalen Phase unseren Garten anzulegen, daher prüft unser Bauleiter, was möglich ist.

Hallo malediven70,
bevor ihr euch verrückt macht: geht zum Bauamt und lasst euch das erläutern - vielleicht ist mit dem Glaselement ja auch nur eine Wand aus Glasbausteinen oder eine undurchsichtige Glaswand gemeint, die zwar Licht in das Nachbarhaus lässt, aber keinen Einblick auf euer Grundstück zulässt.
Gruß florestino

Hallo!

Meinst Du das jetzt im Ernst ?

Ob das im Brandfall trüb und undurchsichtig wird,ist mir natürlich bekannt,aber wäre das wichtig ?
Das Fenster hat nach Brand ausgedient und wird ersetzt.

Es geht um die Sicht auf das Nachbargrundstück im Normalzustand.

mfG
duck313

G-Verglasung bleibt im Brandfall durchsichtig?
Nun ja, man lernt nie aus. Ich war zwar der Meinung, dass der Unterschied zur F-Verglasung in der Hitzedurchlässigkeit liegt, also F hält die Hitze zurück, G nicht, aber du wirst ja sicherlich eine Quelle für deine Aussage haben.

vnA

Und dann fragt mal, ob Nutzungsänderungen in Bestandsgebäuden an der Nachbargrenze ohne eure Zustimmung rechtmäßig sind. Meines Wissens gibt es da irgendwelche Urteile, die da anderer Ansicht sind.(Quelle wird gesucht)

vnA

G-Verglasung bleibt im Brandfall durchsichtig?
Nun ja, man lernt nie aus. Ich war zwar der Meinung, dass der
Unterschied zur F-Verglasung in der Hitzedurchlässigkeit
liegt, also F hält die Hitze zurück, G nicht, aber du wirst ja
sicherlich eine Quelle für deine Aussage haben.

Deinen Sarkasmus kannst Du stecken lassen, ich habe nicht behauptet, dass die Durchsichtigkeit im Brandfall das Unterscheidungskriterium ist.
G-Verglasung darf durchsichtig bleiben, F-Glas nicht (wobei: evtl. gibt es ja auch ein Produkt, das trotz F-Klassifizierung seine Durchsichtigkeit behält?).

Die G-Gläser die ich kenne, bleiben auch bei Hitzebeaufschlagung klar und durchsichtig. Es ist aber natürlich möglich, dass es Produkte gibt, bei denen das anders ist…

Hi,

Meinst Du das jetzt im Ernst ?

ja. Ich wollte lediglich der Aussage widersprechen, dass F-Verglasung undurchsichtig sein müsse (so habe ich Deine Ausführungen verstanden).

Es geht um die Sicht auf das Nachbargrundstück im
Normalzustand.

Ob das hier zulässig ist, kann mit den vorhandenen Informationen kaum beurteilt werden.

Gruß Stefan

Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Heute haben wir den Bescheid des Bauamtes erhalten. Was uns bezüglich des fensters nicht schlauer macht, denn dort steht nur lichtdurchlässig, nach F90.

Nun kommen aber die nächsten Probleme auf uns zu. Die betreffende Wand, die bei der Nutzungsänderung umgestaltet werden soll, ist eine Fachwerkwand!
Geht das überhaupt?
Das Bauamt hat die Auflage gemacht, dass nach DIN 4102 nur Baustoffe der Klasse A verwendet werden dürfen.

Muß nun die Wand eingerissen und neu aufgebaut werden?

Am Dienstag wollte unser Gartenbauer anfangen den Garten anlegen. Wenn aber solche baulichen Veränderungen auf uns zukommen, können wir das Geld erst mal sparen.

Vielen Dank für eure Antworten