Bauamt Hundetagesstätte bei Köln

Hallo Zusammen,

wir wollen eine Hundetagestätte bei Köln errichten. Haus mit grossem Grundstück sind vorhanden. Das Bauamt lehnt nun den Antrag ab, weil es sich hier nicht um ein privilegiertes Gewerbe handelt. Ich bin aber der Meinung, dies ist ein privilegiertes Gerwerbe. Wer kennt sich damit aus? Bin auch für weiter Tipps dankbar.

Danke

MonaLisa

Hallo MonaLisa,

wie kommst du darauf daß eine Hundetagesstätte prvilegiertes Bauvorhaben ist?

Weil du findest, daß das ein für dich privilegiertes Bauvorhaben ist oder subsumierst du es unter § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB?

Sind wir überhaupt im Außenbereich? Oder sind wir in Abs 3 Nr 1?
Was genau (§§) sagt das Bauamt?

grüße
dragonkidd