Bauamt: mein Angebot wird in letzter Zeit ausgesch

Hallo,

ich habe ienen Handwerksbetrieb.

In letzter Zeit wurde mein Angebot öfters aus formellen Gründen nciht gewertet.
Begründet wurde es so, das ich tlw. bei Eintragsfeldern bei der Angabe von angebotenem Hersteller und Fabrikat eben „siehe oben“ (gemäß der Vorgabe des Amtes) schrieb.

Das Bauamt meint, ich hätte unbedingt den Hersteller und den Typ wiederholen müssen - und beruft sich auf ein Urteil des BGH.

Es ist doch wohl jedem klar, was ich mit „siehe oben“ oder „wie vor“ meine.

Ist das rechtens ?

Gruss
Frank

Hallo,

Ebenfalls Hallo.

ich habe ienen Handwerksbetrieb.

In letzter Zeit wurde mein Angebot öfters aus formellen
Gründen nciht gewertet.
Begründet wurde es so, das ich tlw. bei Eintragsfeldern bei
der Angabe von angebotenem Hersteller und Fabrikat eben „siehe
oben“ (gemäß der Vorgabe des Amtes) schrieb.

Was meinst Du mit „gemäß Vorgabe des Amtes“?

Das Bauamt meint, ich hätte unbedingt den Hersteller und den
Typ wiederholen müssen - und beruft sich auf ein Urteil des
BGH.

Kennst Du das Urteil? Wenn ja, warum hast Du dich nicht daran gehalten?
Du schreibst, daß Deine Angebote öfter wegen dieses Formfehlers nicht berücksichtigt wurden. Bist Du dadurch nicht schlauer geworden? Warum riskierst Du die Ablehnung Deines Angebotes und erfüllst nicht die Anforderungen des Amtes?

Es ist doch wohl jedem klar, was ich mit „siehe oben“ oder
„wie vor“ meine.

Der das Angebot prüfende Sachbearbeiter darf nicht interpretieren, was Du meinst sondern nur das, was im Angebot steht.

Ist das rechtens ?

Wenn es ein Urteil des BHG gibt, ist das sicher rechtens!

Gruss
Jochen