Hallo,
ich habe vor einiger Zeit zu meinem Brandschutz-Problem hier geschrieben, bei dem das Bauamt sich weigert, schriftliche Auskünfte zu geben. Grund: Mein Haus ist nach dem genehmigungsfreien Freistellungsverfahren (§69a NBO) gebaut worden und da seinen sie für derartige Auskünfte/Prüfungen nicht zuständig, denn die Verantwortung läge beim Architekten, der mit seinem Namen dafür geradesteht.
Nun habe ich zu dem Thema Bauamt und Auskunftspflicht mal eine allgemeine Frage:
Wenn ich ein bauliches Problem habe (entweder bei einem bereits gebauten Haus oder ganz allgemein) und wissen möchte, ob das der LBO entspricht bzw. ob das so genehmigt werden würde, ist das Bauamt nicht zur Auskunft verpflichtet? Und das schriftlich?
Ist das dann rechtsverbindlich?
Hintergrund ist der: Da die mangelhafte Ausführung scheinbar NIEMANDEN (weder Bauamt noch Feuerwehr) interessiert, möchte ich einfach ganz allgemein (ohne Bezug auf mein Haus) dem Bauamt eine Skizze von der besagten Brandwand schicken und um Auskunft bitten, ob der Aufbau so OK ist und genehmigungsfähig wäre (zur Not mit dem Hinweis, dass man derartiges in neuen Häusern evtl. plant und zur Not unter einem anderem Namen, damit keiner auf den Verdacht kommt, dass es nur um mein existierendes Haus geht).
MfG
Werner