bauanträge

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind ein Kanuverein und haben vor ca. 5 Jahren einen
Bauantrag für einen Unterstand bei der Stadt eingereicht.

Leider passiert im Grunde nichts.

Der Unterstand hat eine Größe von L 12m B 2m H 2,5m und wird
auf Fundamente aufgeschraubt.

Zu erst teilte uns die Stadt mit das wir uns mit unseren
Nachbarverein einigen sollten. Die Zustimmung haben wir dann
bekommen. Danach ging der Bauantrag zum Kreis. Lange passierte
nicht, bis dann die Nachricht kam das das Grundstück nicht
unserem Nachbarverein gehörte sondern der Stadt selber.
Erneuter Antrag an den Kreis. Jetzt stellte der Kreis fest,
dass Vereinsgeländer außerhalb des Stadtgebietes liegt und
hier die Zustimmung vom Land Münster vorliegen muss.

Seit drei Jahren liegt der Antrag jetzt beim Regierungsbezirk
Münster und es passiert wieder nichts. Alle Anfragen verlaufen
im Sande. Einzige Mitteilung: wenn wir ohne Genehmigung bauen
wird eine Strafe von 3000,00 Euro fällig.

Meine Frage:

was Passiert wenn wir diesen Unterstand auf Räder setzen?
Damit ist es doch kein fester Bau sondern eine bewegliches Teil.

Können wir trotzdem Schwierigkeiten bekommen?

Viele Grüße
Juergen

Hallo Jürgen,

wenn Ihr den Unterstand auf Räder stellt, läuft das Ganze unter „Fliegende Bauten“. Voraussetzung, es liegt nicht im Aussenbereich, denn dann muss eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde vorliegen. Ansonsten ist das ganze bei der Größe genehmigungsfrei.
Unter dem Link www.darc.de/distrikte/f/41/hbo/HBO2002_Anlage2.pdf ( I, Punkt 11) steht alles sehr übersichtlich.

Übrigens, ein Bauantrag muss nach Einreichung (Vorausetzung: vollständige Unterlagen) innerhalb von 3 Monaten bearbeitet sein. Ansonsten gilt dieser als genehmigt! Aber natürlich gibt es aber auch da Ausnahmen, wie bei allen!

Ich wünsch Euch viel Glück

Liebe Grüße
Kerstin

HAllo Kerstin,

vielen Dank für Deine interssanten Infos.

Da unser Bootshaus im Aussenbereich der Stadt liegt, werden wir jetzt eine Genehmigung von der Naturschutzbehörde einholen.

Liebe Grüße

juergen

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Liebe/-r Experte/-in,

wir sind ein Kanuverein und haben vor ca. 5 Jahren

einen

Bauantrag für einen Unterstand bei der Stadt

eingereicht.

Leider passiert im Grunde nichts.

Der Unterstand hat eine Größe von L 12m B 2m H 2,5m

und wird

auf Fundamente aufgeschraubt.

Zu erst teilte uns die Stadt mit das wir uns mit

unseren

Nachbarverein einigen sollten. Die Zustimmung haben

wir dann

bekommen. Danach ging der Bauantrag zum Kreis. Lange

passierte

nicht, bis dann die Nachricht kam das das Grundstück

nicht

unserem Nachbarverein gehörte sondern der Stadt

selber.

Erneuter Antrag an den Kreis. Jetzt stellte der Kreis

fest,

dass Vereinsgeländer außerhalb des Stadtgebietes liegt

und

hier die Zustimmung vom Land Münster vorliegen muss.

Seit drei Jahren liegt der Antrag jetzt beim

Regierungsbezirk

Münster und es passiert wieder nichts. Alle Anfragen

verlaufen

im Sande. Einzige Mitteilung: wenn wir ohne

Genehmigung bauen

wird eine Strafe von 3000,00 Euro fällig.

Meine Frage:

was Passiert wenn wir diesen Unterstand auf Räder

setzen?

Damit ist es doch kein fester Bau sondern eine

bewegliches

Teil.

Können wir trotzdem Schwierigkeiten bekommen?

Viele Grüße
Juergen

Hallo Juergen,
leider ist die Definition für bauliche Anlagen so
allgemein gefasst, dass die Anbringung von Rädern
nichts ändert:
BauO NRW
§ 2
Begriffe
(1) 1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene,
aus Bauprodukten hergestellte Anlagen;
eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann,
wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht
oder
auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist
oder
!!!wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu
bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden!!!

Ich hoffe, Dich mit der unangenehmen Wahrheit nicht zu
sehr verschreckt zu haben. Kann eine Verlegung um 3,00
m, von der Nachbargrenze entfernt,
umgesetzt werden?
Herzliche Gruesse
Gregory

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind ein Kanuverein und haben vor ca. 5 Jahren

einen

Bauantrag für einen Unterstand bei der Stadt

eingereicht.

Leider passiert im Grunde nichts.

Der Unterstand hat eine Größe von L 12m B 2m H 2,5m

und wird

auf Fundamente aufgeschraubt.

Zu erst teilte uns die Stadt mit das wir uns mit

unseren

Nachbarverein einigen sollten. Die Zustimmung haben

wir dann

bekommen. Danach ging der Bauantrag zum Kreis. Lange

passierte

nicht, bis dann die Nachricht kam das das Grundstück

nicht

unserem Nachbarverein gehörte sondern der Stadt

selber.

Erneuter Antrag an den Kreis. Jetzt stellte der Kreis

fest,

dass Vereinsgeländer außerhalb des Stadtgebietes liegt

und

hier die Zustimmung vom Land Münster vorliegen muss.

Seit drei Jahren liegt der Antrag jetzt beim

Regierungsbezirk

Münster und es passiert wieder nichts. Alle Anfragen

verlaufen

im Sande. Einzige Mitteilung: wenn wir ohne

Genehmigung bauen

wird eine Strafe von 3000,00 Euro fällig.

Meine Frage:

was Passiert wenn wir diesen Unterstand auf Räder

setzen?

Damit ist es doch kein fester Bau sondern eine

bewegliches

Teil.

Können wir trotzdem Schwierigkeiten bekommen?

Viele Grüße
Juergen

Hallo Juergen,
leider ist die Definition für bauliche Anlagen so
allgemein gefasst, dass die Anbringung von Rädern
nichts ändert:
BauO NRW
§ 2
Begriffe
(1) 1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene,
aus Bauprodukten hergestellte Anlagen;
eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann,
wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht
oder
auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist
oder
!!!wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu
bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden!!!

Ich hoffe, Dich mit der unangenehmen Wahrheit nicht zu
sehr verschreckt zu haben. Kann eine Verlegung um 3,00
m, von der Nachbargrenze entfernt,
umgesetzt werden?
Herzliche Gruesse
Gregory

Hallo Gregory,

ja der Unterstand kann mehr als 3,0 m von der Grundstücksgrenze umgesetzt werden.

Der Unterstand wird auch zur Umsetzung bei unseren Vereinsveranstaltungen benötigt.

Wir wollen den Unterstand dann samt Boote vom Vereinsgelände an eine nahe am Wasser gelegene Stelle setzen.

Gruß

juergen

PS jedesmal ein bisschen schlauer.

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind ein Kanuverein und haben vor ca. 5 Jahren

einen

Bauantrag für einen Unterstand bei der Stadt

eingereicht.

Leider passiert im Grunde nichts.

Der Unterstand hat eine Größe von L 12m B 2m H 2,5m

und wird

auf Fundamente aufgeschraubt.

Zu erst teilte uns die Stadt mit das wir uns mit

unseren

Nachbarverein einigen sollten. Die Zustimmung haben

wir dann

bekommen. Danach ging der Bauantrag zum Kreis. Lange

passierte

nicht, bis dann die Nachricht kam das das Grundstück

nicht

unserem Nachbarverein gehörte sondern der Stadt

selber.

Erneuter Antrag an den Kreis. Jetzt stellte der

Kreis

fest,

dass Vereinsgeländer außerhalb des Stadtgebietes

liegt

und

hier die Zustimmung vom Land Münster vorliegen muss.

Seit drei Jahren liegt der Antrag jetzt beim

Regierungsbezirk

Münster und es passiert wieder nichts. Alle Anfragen

verlaufen

im Sande. Einzige Mitteilung: wenn wir ohne

Genehmigung bauen

wird eine Strafe von 3000,00 Euro fällig.

Meine Frage:

was Passiert wenn wir diesen Unterstand auf Räder

setzen?

Damit ist es doch kein fester Bau sondern eine

bewegliches

Teil.

Können wir trotzdem Schwierigkeiten bekommen?

Viele Grüße
Juergen

Hallo Juergen,
leider ist die Definition für bauliche Anlagen so
allgemein gefasst, dass die Anbringung von Rädern
nichts ändert:
BauO NRW
§ 2
Begriffe
(1) 1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden

verbundene,

aus Bauprodukten hergestellte Anlagen;
eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann,
wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden

ruht

oder
auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist
oder
!!!wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu
bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu

werden!!!

Ich hoffe, Dich mit der unangenehmen Wahrheit nicht

zu

sehr verschreckt zu haben. Kann eine Verlegung um

3,00

m, von der Nachbargrenze entfernt,
umgesetzt werden?
Herzliche Gruesse
Gregory

Hallo Gregory,

ja der Unterstand kann mehr als 3,0 m von der
Grundstücksgrenze umgesetzt werden.

Der Unterstand wird auch zur Umsetzung bei unseren
Vereinsveranstaltungen benötigt.

Wir wollen den Unterstand dann samt Boote vom

Vereinsgelände

an eine nahe am Wasser gelegene Stelle setzen.

Gruß

juergen

PS jedesmal ein bisschen schlauer.

Wegen der Bearbeitungsdauer kann der Verein überlegen,
ob die Einschaltung eines Anwaltes wegen
Dienstaufsichtsbeschwerde (Untätigkeit der Behörde)
angebracht ist. Allerdings sollte vorher das
persönliche Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in und
dem/der Vorgesetzten gesucht werden.
Grüße
Gregory

Hallo Jürgen,
ist ja ne leidige Geschichte, habt Ihr denn keinen Architekten der den Bauantrag gefertigt und eingereicht hat? Der sollte doch wissen, daß Bauanträge innerhalb von 2 Monaten entschieden werden müssen. Notfalls ist eine Entscheidung auf dem Klageweg zu erzwingen.

Ein Bauwerk auf Rädern ist mindestens als „fliegendes Bauwerk“ zu klassifizieren und daher ebenfals genehmigungspflichtig. Will Heißen, wenn Sie das tun bekommen Sie Schwierigkeiten!

Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar warum der Eigentümer des Grundstückes nicht schon vom Lageplanfertiger ermittelt wurde. Ein Blick in das Grundbuch hätte genügt und ist eine notwendige Angabe im Lageplan.

Mir scheint, da sind nicht nur Fachleute am Werk gewesen.

Hoffenlich konnte ich ein bißchen helfen, stehe für weiter Fragen gern zur Verfügung.
MFG

Hallo,

ja wir haben einen Architeketen.

Die Stadt selber ist der Grundstücksnachbar, hatte es anscheinend erst bemerkt nachdem der Bauantrag zum Kreis ging.

Jetzt liegt der Bauantrag beim Regierungsbezirk in Münster und seit Jahren bewegt sich nichts.
Auf eine Anfrage von uns wurde mitgeteilt, wenn wir ohne Genehmigung bauen eine Strafe von 3000,00 Euro fällig ist.

Wir wissen nicht einmal wer der Ansprechpartner beim Regierungsbezirk in Münster ist.

Gruß

juergen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

wichtig ist primär wem das Grundstück, auf dem Ihr bauen wollt, gehört; sekundär wer die Nachbarn sind.

Macht Euer Architekt seinen Job ehrenamtlich oder habt Ihr ihn etwa schon bezahlt?
Als Ehrenamt hätte er besser die Finger davon gelassen, wird er dafür bezahlt hat er noch Leistung zu bringen und zwar plötzlich.

Ich gehe mal davon aus, daß Eure Architekt den Auftrag hatte eine Bauantrag zur Erlangung einer Baugenehmigung zu erarbeiten und einzureichen. Seine Leistung gilt (nach geltendem Recht) als erbracht wenn eine Entscheidung des zuständigen Landratsamtes ergangen ist. Erst dann ist sein Honorar fällig. Im Ergebnis bedeutet das: Setzen Sie Ihren Architekten unter Druck (*)! Er ist bis zu einer Entscheidung Ihr Ansprechpartner.

(*) Sollten Sie hierzu Hilfe benötigen einfach nochmal melden.

MfG
Tony