Bauantrag Aktenzeichen geändert- EHZ futsch

Hallo liebes Forum,
ich habe ein riesiges Problem und hoffe, jemand kann mir helfen!
Wir haben im Dezember 2004 einen Bauantrag zu unserem Bauvorhaben gestellt und ein Aktenzeichen zugewiesen bekommen. Das Baugebiet ist ein B-Plan Gebiet und das Bauvorhaben wurde baugenehmigungsfrei genehmigt. Leider haben wir die Fähigkeiten unseres Architekten überschätzt und ein neunen Architekten und eine neue Baufirma beauftragt.
Nun haben sich bei unserem Bauvorhaben einige Maße ( Länge, Breite ) geändert, aber nur geringfügig. Die Gesamterscheinung des Hauses ist dennoch im Grundsatz geblieben. Und die Lage des Hauses auf dem Grundstück weicht auch um einige Zentimeter vom ersten Bauantrag ab.
Wir mussten natürlich jetzt eine Bauanzeige stellen. Leider wurde für das Bauvorhaben ein neues Aktenzeichen vergeben, nun ist die EHZ weg. Wir hatten auf das gleiche Aktenzeichen gehofft oder wenigstens einen Nachtrag zum alten Aktenzeichen.
Können wir irgendetwas unternehmen, um die Bauanzeige doch unter dem alten Aktenzeichen laufen zu lassen? Wäre ein Rechtsbeistand sinnvoll oder haben wir keine Chance?
Vielen dank für Eure Hilfe!

Gruß Achim

Hallo Achim,

Ihr habt einen neuen Bauantarg gestellt. Damit ist der alte Bauantrag aufgehoben.

Schnell alle Unterlagen einpacken und mit den Mitarbeitern des Bauamtes ein kurze Gespräch führen. Manchmal lassen sich solche Sachen noch heilen.

Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für Deine Antwort! Aber das Ganze ist wohl etwas missverständlich rübergekommen. Wir haben keinen neuen Bauantrag gestellt, sondern den „neuen“ Bauantrag als Nachtrag zum alten Bauantrag gestellt.

Gruß Achim

Hallo,

und wieso ist die EHZ weg ?

Hat das FA einen Ablehnungsbescheid geschrieben ?

Wurde schon Einspruch eingelegt ?

Eigentlich solte sich dieses Problem klären lassen.

Gruß

der Petz

Hallo Petz,

die EHZ würde im Moment wegfallen, da das Aktenzeichen im jahr 2006 vergeben wurde (und daher als neuer Bauantrag gilt?)! Die EHZ gibts nur bei Beantragung bis zum 31.12.2005!

Gruß Achim

Hallo,

na dann ist ja noch nix verloren.

Erstmal EHZ beim FA beantragen, kurze Schilderung des Sachverhalts beifügen, vielleicht sogar einen persönlichen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorher telefonisch vereinbaren.

Vielleicht ist die Aufregung ja umsonst, wer weiß.

Gruß

der Petz