der Architekt!
er wurde beauftragt die Halle zu planen. Zur Planung gehören auch die gesetzlichen/technischen Grundlagen.
So muss der PLANER bspw. auch die nötigen Tiefen für die Leitungen, Schächte usw… angeben an das sich der Erdbauer bei Erstellung des Projektes halten muss.
Dafür notwendige Gutachten/Gesetzesvorgaben usw… (bspw. Hydrogeologisches Gutachten für Sickermulden/becken usw…) muss der Planer bei Erstellung des Projektes berücksichtigen! Dafür wird er ja auch bezahlt.
Gleiches gilt mit den gesetzlichen Mindestabständen zu den Nachbarsgrundstücken, bzw. die Vorgaben vom Bebauungsplan.
Das Einzige was ich nicht verstehe ist, warum der Vermessungsingenieur nochmals eine „Änderung“ vorgenommen hat?
Die Vermessung des Urgeländes erfolgt i.d.R. durch den Zivilingenieur. Dieser nimmt nur die Grundstücksgrenzen auf, bzw. die Höhen des Geländes.
Mit diesen Daten kann anschließend der Architekt das Gebäude drehen und wenden wie er möchte um die nötigen Mindestabstände einzuhalten. Wozu braucht er dafür nochmals den Vermessungstechniker?..
Aber um nochmals auf deine Frage zurück zu kommen:
Dein Auftrag an den Architekten war: Erstelle mir eine Halle!
Wenn du ihm von Beginn an sämtliche Unterlagen (Bebauungsplan usw.) zur Verfügung gestellt hast, und nicht erst später damit zu ihm gekommen bist, sind die von dir beschriebenen Mehrkosten vom Architekten zu bezahlen (zumal ich mir immer noch die Frage stelle für was er ihn ein weiteres Mal beauftragt hat).
Aber auch wenn Daten im Vorfehlt von deiner Seite noch gefehlt HÄTTEN, so muss er dich darauf hinweisen was er noch von dir benötigt.
Dafür, dass der Architekt die MIndestabstände nicht einhält kannst du nichts dafür. Genau deswegen bezahlst du ja einen „Professionisten“ damit so etwas nicht passiert.
Gruß,
Baumi