Bauantrag: Architekt hält Abstandsgrenzen nicht ein. Neuer amtlicher Lagerplan. Wäre trägt Kosten?

Hallo,

folgende Situation. A möchte eine Halle bauen. Dazu plant ein Architekt die Halle. Ein Vermessungsingenieur erstellt den amtlichen Lageplan und stellt diesen A in Rechnung. Bauantrag wird eingereicht.
Bauamt meldet sich zurück, das so nicht genehmigt wird da Abstand zur Grenze nicht eingehalten wurde. Architekt plant um und Vermessungsingenieur ändert den Lageplan.
Soweit so gut.
Problem: Der Vermessungsingenieur stellt für die Änderung erneut eine Rechnung.
Wie ist das rechtlich geregelt? Ist der Architekt aufgrund der fehlerhaften Planung (Abstandsflächen stehen eindeutig im Bebauungsplan) haftbar zu machen bzw. schadenersatzpflichtig?
Oder einzig und allein das Problem von A?

der Architekt!
er wurde beauftragt die Halle zu planen. Zur Planung gehören auch die gesetzlichen/technischen Grundlagen.
So muss der PLANER bspw. auch die nötigen Tiefen für die Leitungen, Schächte usw… angeben an das sich der Erdbauer bei Erstellung des Projektes halten muss.
Dafür notwendige Gutachten/Gesetzesvorgaben usw… (bspw. Hydrogeologisches Gutachten für Sickermulden/becken usw…) muss der Planer bei Erstellung des Projektes berücksichtigen! Dafür wird er ja auch bezahlt.

Gleiches gilt mit den gesetzlichen Mindestabständen zu den Nachbarsgrundstücken, bzw. die Vorgaben vom Bebauungsplan.

Das Einzige was ich nicht verstehe ist, warum der Vermessungsingenieur nochmals eine „Änderung“ vorgenommen hat?
Die Vermessung des Urgeländes erfolgt i.d.R. durch den Zivilingenieur. Dieser nimmt nur die Grundstücksgrenzen auf, bzw. die Höhen des Geländes.

Mit diesen Daten kann anschließend der Architekt das Gebäude drehen und wenden wie er möchte um die nötigen Mindestabstände einzuhalten. Wozu braucht er dafür nochmals den Vermessungstechniker?..

Aber um nochmals auf deine Frage zurück zu kommen:
Dein Auftrag an den Architekten war: Erstelle mir eine Halle!
Wenn du ihm von Beginn an sämtliche Unterlagen (Bebauungsplan usw.) zur Verfügung gestellt hast, und nicht erst später damit zu ihm gekommen bist, sind die von dir beschriebenen Mehrkosten vom Architekten zu bezahlen (zumal ich mir immer noch die Frage stelle für was er ihn ein weiteres Mal beauftragt hat).
Aber auch wenn Daten im Vorfehlt von deiner Seite noch gefehlt HÄTTEN, so muss er dich darauf hinweisen was er noch von dir benötigt.
Dafür, dass der Architekt die MIndestabstände nicht einhält kannst du nichts dafür. Genau deswegen bezahlst du ja einen „Professionisten“ damit so etwas nicht passiert.

Gruß,

Baumi

Natürlich ist A zuständig, kann sich aber an den verantwortlichen Archi halten. Er bzw. seine Versicherung muss haften.

Aber was hat ein Vermessungsingenieur mit dem Lageplan zu tun ?
Gut er erstellt ihn nach den amtlichen Unterlagen. Normal.
Der Archi zeichnet aber in einen (kopierten) Lageplan die neuen Gebäude ein, nicht der Ingenieur.

Wenn Bauamt den Antrag zurückweist, so muss der Archi den Lageplan nochmals ändern. Aus seine Kosten natürlich.

MfG
duck313

Der Vermessungsingenieur hat das zu bauende Gebäude in seinen Lageplan eingezeichnet und hat dieses jetzt gem. der einzuhaltenen Abstände „verschoben“.
Verstehe ich es richtig, dass das Aufgabe des Architekten wäre?
Läuft hier irgendetwas falsch?

Das liegt nahe. Über diesen „Winkelzug“ versucht der Architekt die ihm entstehenden Kosten für den neuen Lageplan über den Vermessungsingenieur auf Dich abzuwälzen.

Danke für die Antwort. Ist es denn normal, dass der Vermesser das Gebäude auch in den Plan einzeichnet und bei Änderungen auch wieder einbezogen werden muss.

Das kommt ganz drauf an was beauftragt wurde. Beide Varianten sind gängige Praxis.

Günstiger ist es, wenn der Architekt es selbst macht. Dann berechnet dieser auch die Abstandflächen, bekommt vom Vermesser quasi nur die Vorlage.

Es ist aber auch durchaus üblich, dass der Vermesser die Angaben einträgt und rechnet nach Angaben des Architekten.

Da aber hier der Architekt den Bock geschossen hat, muss er auch für die Zusatzkosten aufkommen.

Also beauftragt wurde die Detailplanung inkl. Bauantragsstellung.
Kosten für amtlichen Lageplan sind bauherrenseitig zu tragen.

Somit, (das Verschulden mal ausgeklammert) wäre es vermutlich korrekt, dass die Rechnung an den Bauherren geht?