Moin!
Zur Aufklärung, wir haben Ende letzten Jahres noh schnell
eingereicht wegen der Eigenheimzulage.
Das kann ich schon verstehen 
Jetzt haben wir aber festgestellt, dass wir finanziell
trotzdem nicht ganz hinkommen und wollen das Projekt erstmal
zurück stellen.
Auf unbestimmte Zeit.
Das verstehe ich zwar, muß aber sagen, das der Begriff „unbestimmte Zeit“ nicht so günstig ist.
Das heißt wir wollen jetzt erstmal mehr kein Geld ausgeben,
bevor wir nicht genau wissen wann und ob es los gehen kann.
Und die Frage ist jetzt die, dass wir den Stand an dieser
Stelle gerne einfrieren möchten.
Ist das möglich?
Ganz eindeutig: Jein *g*
Zunächst mal solltet Ihr Euch darüber einig werden, ob Ihr das Bauvorhaben umsetzen wollt. Wenn für Euch feststeht, das Ihr auf jeden Fall bauen wollt, aber nur noch nicht klar ist, wann Ihr damit tatsächlich anfangen könnt, dann habt Ihr da ein paar Möglichkeiten, die Sache in die Länge zu ziehen, ohne den Anspruch auf die alte EHZ zu verlieren.
Wenn Ihr aber sagt, Ihr wißt noch nicht, ob Ihr überhaupt bauen könnt bzw. wollt, dann macht es wenig Sinn, die Sache zu strecken.
Das Vorhaben in die Länge zu ziehen, ist zwar Möglich, kostet aber auch Geld.
Letztlich ist es so, das die Euch evtl. erteilte Baugenehmigung je nach Bundesland zwischen 2 und 5 Jahren gültig ist. Während der Gültigkeit besteht die Möglichkeit, diese verlängern zu lassen. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums müßte lediglich mit dem Bau begonnen werden, eine Fertigstellung kann auch nach Ablauf der Baugenehmigung erfolgen.
Praktisch heißt das beispielsweise: Bauantrag eingereicht am 30.12.2002, Baugenehmigung erteilt am 01.04.2003 (nur ein Beispieldatum!), Baugenehmigung gültig bis zum 01.04.2005. Im Dezember 2004 Verlängerung beantragt, neue Gültigkeit bis 2006. Baubeginn dann kurz vor Ende der Baugenehmigung, beispielsweise im Dezember 2006. Fertigstellung und Bezug des Hauses Ende 2007. Trotzdem könntet Ihr dann Ende 2007 noch die volle EHZ nach altem Recht beantragen, weil der rechtliche Beginn des Bauvorhabens am 30.12.2002 war (die Einreichung des Bauantrags *g*).
Die Grundvoraussetzung dafür wäre aber zunächst, das jetzt der Bauantrag genehmigt wird! Dazu muß zwingend der Bauantrag vollständig eingereicht werden, also auch der Lageplan und alles, was sonst dazu gehört. Wenn die Bauaufsichtsbehörde Unterlagen nachfordert, dann sind diese fristgerecht nachzureichen. Wir haben auch gerade eine (mehr oder weniger sinnvolle) Nachforderung vom Bauamt bekommen, da steht auch ein netter Satz dabei: „Werden die … geforderten Nachweise … nicht innerhalb der verfügten Frist nachgereicht, kann der Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen werden.“.
Das würde dann bedeuten, das wir einen neuen Bauantrag einreichen müßten, für den dann die EHZ nach altem Recht nicht mehr gewährt würde.
Für Euch bedeutet das also, das Ihr auf jeden Fall erstmal eine Baugenehmigung für den in 2002 eingereichten Bauantrag bräuchtet, um den Anspruch auf die alte EHZ zu sichern. Die damit verbundenen Kosten sind ein notwendiges Übel, mit dem Ihr Leben müßtet. Wenn Ihr also in den nächsten 2 bis 4 Jahren bauen wollt, dann solltet Ihr heute die Kleckerbeträge für die Baugenehmigung und die damit verbundenen Unterlagen investieren.
Danke für deine Hilfe!
Gern geschehen. Wenn Du noch mehr wissen willst, melde Dich einfach nochmal. Vielleicht fällt mir dann ja nochmehr ein 
Gruß vom
Dicken MD.