Bauantrag für Anbaubalkone nicht mehr notwendig?

Hallo,

wir waren gestern auf einer Messe und haben mit verschiedenen Herstellern für Anbaubalkone gesprochen. Einige davon meinten, dass seit einiger Zeit kein Bauantrag für Balkone (bzw. Anbaubalkone) mehr notwendig ist (wir kommen aus NRW). Dies wüßten aber auch einige Bauämter noch nicht und daher wollten wir uns nun erkundigen, ob dieses Aussage wirklich stimmt. Und falls ja, wo kann man dies nachlesen?

Wir planen den Abriss des alten Balkons (2,90 x 0,90m) und Montage eines neuen Balkons (wahrscheinlich aus Holz: ca. 4,20 x 2,30m).

Schönen Dank und Gruß
Ulrich

Hallo Ulrich,

es würde mich sehr wundern wenn dem so wäre.

Sonderlich auch dass die Bauämter, die das eigentlich als ersten wissen müssen, das noch nicht mitbekommen haben.
Frage bei deinem zuständigen Bauamt nochmal nach, die haben das Sagen und nicht die Verkäufer der Anbaubalkonen.

Normal ist es: alles was du anders machst (außen) musst du *baugenehmigen*.

Gruß,
Maja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wir waren gestern auf einer Messe und haben mit verschiedenen
Herstellern für Anbaubalkone gesprochen. Einige davon meinten,
dass seit einiger Zeit kein Bauantrag für Balkone (bzw.
Anbaubalkone) mehr notwendig ist (wir kommen aus NRW). Dies
wüßten aber auch einige Bauämter noch nicht und daher wollten
wir uns nun erkundigen, ob dieses Aussage wirklich stimmt.

das halte ich für ein übles gerücht! sie sind nur genehmigunsfrei, wenn sie nicht tiefer als 1,50 m sind und mindestens 2,00 abstand zur nachbargrenze vorhanden ist.

Und falls ja, wo kann man dies nachlesen?

in der landesbauordnung für nrw

Wir planen den Abriss des alten Balkons (2,90 x 0,90m) und
Montage eines neuen Balkons (wahrscheinlich aus Holz: ca. 4,20
x 2,30m).

da wird eine genehmigung für fällig, da tiefer als 1,50 m

Schönen Dank und Gruß
Ulrich

ebenfalls schöne grüße
tanja