Hallo, ich hoffe uns kann jemand helfen. Wir haben ein Haus gekauft und wollen den bestehenden Wintergarten als Wohnraum ausbauen. D. h. neues Dach mit Ziegeln eingedeckt, an der eigentlichen größe des Wohnraums wird nichts verändert. Müssen wir einen Bauantrag einreichen oder nicht. Vielen Dank für alle Antworten und liebe Grüße
Wenn es sich um ein Bestandsgebäude handelt und das Gebäude den räumlichen Vorschriften genügt, wird kein Bauantrag benötigt. Sie werden dann jedoch steuerlich höher veranschlagt. Es sei denn die Vorschriften haben sich gravierend in den letzten Jahren verändert.
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wenn es vorher kein Wohnraum war, muss ein Bauantrag eingereicht und ein EneV Nachweis erbracht werden
Hallo,
also generell ist es so wenn statisch irgendwas verändert wird muss ein Bauantrag gestellt werden.
Wenn der Wintergarten vorher auch schon zur Whg. gehört hat ist er ja schon im Wohnraum enthalten.
Und wenn sich an der Größe nichts ändert sollte es keine Probleme geben.
Aber das ist von Bundesland/Gemeinde unterschiedlich wenn du ganz sicher gehen willst mach einfach einen Termin beim Bauamt und sprich das bevor ihr anfangt zu bauen einfach mal an. Frage kostet ja nichts.
MfG
Peggy
Wenn es ein Einfamilienwohnhaus ist und die Konstruktion des Wintergartens in der Lage ist, die Mehrlasten aus den Dachpfannen aufzunehmen, ist kein Bauantrag notwendig.
Sie sollten trotzdem vorher beim zuständigen Bauordnungsamt der Gemeinde nachfragen.
Mfg.
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
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Hallo Maya 35,
am besten wenden Sie sich an die
zuständige Baubehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Wand
Hallo,
Bei den Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses. Diese Baumaßnahme ist genehmigungspflichtig.
Wenn sie ganz sicher gehen wollen, gehen Sie einfach zur Genehmigungsbehörde ihrer Region. Die helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie am besten die vorhandenen Planunterlagen, die Ihnen beim Kauf übergeben worden sind, mit.
Hallo Maya 35,
das ist so schwer zu beurteilen. Diese Dinge legt die Landesbauordnung (für jedes Bundesland etwas unterschiedlich) fest. In der Regel sind Veränderungen innerhalb eines Wohnhauses nicht genehmigungspflichtig, aber ich kann dies hier nicht mit Sicherheit sagen, da ich nicht weiß wie groß, das Haus ist etc. Falls Ihr keinen Architekten in Euerem Bundesland kennt, würde ich einfach zum Bauamt oder Baurechtsamt Eurer Gemeinde oder Stadt (mit Plänen) gehen. Diese Ämter geben hierfür Auskunft und beraten oft inzwischen ganz gut. Ich würde dann bei der Beratung auch noch fragen, welcher Paragraph der Landesbauordnung dies regelt, dann könnt ihr das im Internet nachlesen.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen!
Grüße
Beate Schlüter
freie Architektin, Stuttgart
Antwort Ja.
Es ändern sich die Nutzungszahlen, des Gebäudes und Grundstücks. Dies ist nachzuweisen, ebenfalls Wärmeschutz (ENEV-Verordung)
Fortgang: Auf unterer Baurechtsbehörde das Vorhaben vorbesprechen.
Grüsse
Ch. Mayer
Hallo entschuldigen Sie dass ich mich erst jetzt melde. Da müßten Sie das örtliche Bauamt fragen.