Bauantrag - Was gehört hinein?

Hallo,

muss alles, was in einen Bauantrag eingezeichnet und geplant ist, auch im zeitlichen Zusammenhang ausgeführt werden?

Oder haben vielmehr die Antragsteller die Möglichkeit, einige Sachen auch später noch durchzuführen?

Hallo jeanniedárc,

Vorab
Der Einreicher mussw im Besitz der Bauvorlageberechtigung sein.
Keiner kann einen Zeitrahmen zwingend festlegen.
Man kann auch später durchführen, aber man sollte die Baubehörde informieren.

Das einfachste ist, bei der zuständigen Baubehörde anzurufen, da Auskunftspflicht Bestand haben sollte.

beste Grüße
Lolli 53

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Hallo @jean,
sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, hat man genau 2 Jahre Zeit um den Baubeginn anzuzeigen. Dann kann man sich ca. 3 Monate mit dem tatsächlichen Baubeginn Zeit lassen. Kleinere Bauvorhaben sollten im Wesentlichen innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Danach kann man sich für Restarbeiten zwischen einem halben und einem Jahr Zeit lassen. Dann aber sollte die Fertigstellungsanzeige beim Bauamt vorliegen, sonst könnte es unangenehm werden. Die Baubehörde hat da einen gewissen Spielraum, aber man sollte es nicht übertreiben, sonst könnte es sein, dass das Bauamt bei der Abnahme extrem genau hinschaut. Das sollte man sich ersparen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Architekt und Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW