Wer kennt sich mit dem Baurecht in Rheinland-Pfalz aus?
Welche Teile des normalen Bauantrages muss ich beim „Vereinfachten Verfahren“ ausfüllen? (bzw. was kann ich von dem Sermon weglassen???)
Gruß
Stefan
Wer kennt sich mit dem Baurecht in Rheinland-Pfalz aus?
Welche Teile des normalen Bauantrages muss ich beim „Vereinfachten Verfahren“ ausfüllen? (bzw. was kann ich von dem Sermon weglassen???)
Gruß
Stefan
Wer kennt sich mit dem Baurecht in
Rheinland-Pfalz aus?
HAllo Bauwilliger…
also, das Baurecht in Rheinland-Pfalz ist eine Sache, die Auffassung der jeweiligen Baubehörde eine andere…
Für einen Bauantrag nach §35a (glaub ich), also, vereinfaches Baugenehmigungsverfahren mußt Du alles das angeben, was im Bauantrag verlangt wird. Der Witz bei dieser Art von vereinfachtem Verfahren ist der, daß Du in allen Punkten UNBEDINGT die örtlichen Bauauflagen erfüllen mußt. Wenn Du in einem Punkt abweichst, mußt Du ein „normales“ Antragsverfahren durchziehen. Wenn Du Dir die örtlichen Bauvorschriften beim Bauamt holst, kannst Du ja sehen, ob Dein Plan davon abweicht, oder nicht. Bei mir war es so, daß ich statt einem grauen Dach ein braunes wollte und somit schon aus dem Verfahren rausgerutscht wäre. Ich habe mich dann entschieden, das Risiko einzugehen, und einfach braun einzudecken, ohne es anzugeben. Der Unterschied der Antragsverfahren liegt darin, daß Du beim normalen Verfahren auf die Genehmigung des Antrages warten mußt (du bekommst dann den berühmten roten Punkt, den Du sichtbar an der Baustelle plazieren mußt), das kann schon mal ein paar Wochen bis Monate dauern. Bei 35a kannst Du nach Antragstellung sofort loslegen, es kommt (in der Regel) auch niemand vorbei, um den Bau abzunehmen. Das bedeutet allerdings wie gesagt nicht, daß Du tun und lassen kannst, was Du willst, denn das Recht, mal gucken zu kommen und die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, haben sie allemal.
Gruß
Jutta