ich habe vor eine Garage in Holzständer bauweise zu errichten,
so 5,90m x 5,90m gezeichnet und entworfen habe ich allles
selbst.
Meine frage:
Brauch ich einen Architekten für die Bauanzeige?
Oder muß es ein Bauantrag sein?
Das kann dir das örtlche Bauamt verbindlich beantworten.
Die Vorschriften sind regional verschieden.
TIPP: Wenn du die Abmessungen auf maximal 30m² überbaute Fläche reduzieren kannst und ein gewisser Grenzabstand bzw. eine maximalle Höhe von zumeist 3m eingehalten wird, ist meist keinerlei behördliche Genehmigung erforderlich.
Und was Kostet ein Architekt?
Nicht die Welt.
Das Honorar (gemäss Honorarordnung für Achitekten und Ingenieure -HOAI- ) ist vom erforderlichen Leistunsumfang und von spezifischen Parametern des Bauwerks abhängig.
Solltest Du auf die Idee kommen, die Ausmaße der Garage dieser Vorschrift anzupassen, dann solltest Du daran denken, dass die Garage trotzdem alle öffentlichen Bauvorschriften erfüllen muss und dass Du als Bauherr dafür verantwortlich bist. Im Zweifel können die Baubehörden auch einen Rückbau verlangen, wenn später bekannt wird, dass die Garage so nie hätte gebaut werden dürfen.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte die Garage trotzdem genehmigungsfrei sein:
Offensichtlich fehlt Dir die erforderliche Kenntnis der Bauordnung, daher würde ich dringend davon abraten, das Vorhaben im Alleingang zu verwirklichen.