Hi @all!
Folgende Situation: In einem Mehrfamilienhaus (16 Wohnungen) wird eine Wärmedämmung auf dem Dachboden eingebaut. Dafür müssen alle ihre Bodenkammer für die dauer der Bauarbeiten räumen (eigentlich nur rund eine Woche). Ein Mieter stellt sich jedoch quer und verzögert so die Arbeiten auf rund zwei Monate Länge. Der Mieter hat eine randvolle Bodenkammer und diese ist abgeschlossen. Er räumt gaaaaaaaaaanz langsam immer mal was raus - er ist also nicht untätig. Die anderen Mieter haben derweil ihre Sachen anderweitig untergebracht - zumeist in den eigenen Wohnzimmern. Und die wollen natürlich wieder ihre Wohnungen vollständig nutzen können.
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Was sind die Rechte des Vermieters in so einer Situation? Die Bodenkammer aufbrechen und leerräumen geht vermutlich nicht, oder? Aber endlos auf die Kooperation warten geht wohl auch nicht.
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Was können die anderen Mieter machen? Gut, Mietminderung geht ja schon wegen der Nichtnutzbarkeit der Dachbodenkammern. Aber es geht ja nicht ums Geld - es geht um die zügige Abwicklung der Bauarbeiten. Ok, Inkasso Moskau ginge natürlich
